Am 23. Juli 2026 begann am Landesgericht Wels der Prozess gegen einen 63-jährigen Arzt aus dem Bezirk Vöcklabruck. Er wird von der Staatsanwaltschaft der grob fahrlässigen Tötung einer 44-jährigen Patientin aus Wien beschuldigt, die im Herbst vergangenen Jahres in Folge eines akut aufgetretenen Nierenversagens, einer schweren Leberschädigung und schließlich eines Multiorganversagens verstarb.
Vorwurf: Nicht evidenzbasierte Behandlung während Chemotherapie
Der Anklage zufolge soll der Angeklagte der Frau mehrere nicht evidenzbasierte Wirkstoffe empfohlen und zwei Medikamente im sogenannten Off-Label-Use verordnet haben. Das soll trotz einer laufenden Chemotherapie und bereits erhöhten Leberwerten geschehen sein — nach Angaben der Staatsanwaltschaft ohne ausreichende Aufklärung der Patientin und ohne Einbindung der behandelnden Onkologinnen und Onkologen.
Gutachten entscheidet über Kausalität
Beim Prozessauftakt konnte bislang nicht festgestellt werden, ob die Verordnungen ursächlich für den Tod der Patientin waren. Nach Vernehmung des Angeklagten kamen beide anwesenden Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass ein ergänzendes Gutachten aus der Inneren Medizin erforderlich sei, um die Kausalität zu klären. "Nach der Vernehmung des Angeklagten kamen beide Sachverständige zu dem Schluss, dass ein weiteres Gutachten aus der Inneren Medizin notwendig sei, um die Kausalität zu klären", berichtete Johannes Huber, Sprecher des Landesgerichts Wels.
"Nach der Vernehmung des Angeklagten kamen beide Sachverständige zu dem Schluss, dass ein weiteres Gutachten aus der Inneren Medizin notwendig sei, um die Kausalität zu klären." — Johannes Huber, Sprecher des Landesgerichts Wels
Das Gutachten sei bereits in Auftrag gegeben worden; ein neuer Verhandlungstermin werde nach dessen Vorlage festgelegt. Der angeführte Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor.
Was das für Betroffene im Bezirk bedeutet
Der Fall berührt zentrale Fragen der ärztlichen Sorgfaltspflicht, der Aufklärung und der interdisziplinären Kommunikation — besonders in Fällen, in denen Patientinnen parallel zu einer onkologischen Behandlung zusätzliche Therapievorschläge erhalten. Für Patientinnen und Patienten im Bezirk Vöcklabruck ist dies ein Signal, wie wichtig transparente Information, Dokumentation und die Einbindung der jeweils zuständigen Fachkräfte sind.
- Verfahrensstand: Prozessauftakt am 23. Juli 2026, Verhandlung vertagt.
- Offene Frage: Kausalität zwischen verschriebenen Substanzen und Todesfall ungeklärt.
- Weiteres Vorgehen: Ergänzendes internistisches Gutachten abwarten.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Datum Prozessauftakt | 23. Juli 2026 |
| Ort | Landesgericht Wels |
| Alter der Patientin | 44 Jahre |
| Alter des Angeklagten | 63 Jahre |
| Strafrahmen | bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe |
Der Ausgang des Verfahrens wird nicht nur für den Beschuldigten relevant sein, sondern auch für Patientinnen und Patienten, die auf Evidenz basierte Empfehlungen und klare Information vertrauen. Sobald das angeforderte Gutachten vorliegt und ein neuer Verhandlungstermin angesetzt wird, ist mit weiteren Entscheidungen im Verlauf des Verfahrens zu rechnen.