Tierquälerei-Anklage nach verendeten Alpakas
Vor dem Bezirksgericht müssen sich am Mittwoch, dem 15. Juli, zwei Personen aus dem Bezirk Rohrbach wegen des Verdachts der Tierquälerei verantworten. Hintergrund des Verfahrens sind zwei Alpakas, die nach Angaben der Anklage verhungert sind; weitere Tiere auf dem Hof seien deutlich unterernährt gewesen.
Erklärungen der Verteidigung und der Angeklagten
Die Verteidigerin der Angeklagten, Rechtsanwältin Sonja Fasthuber, erklärte, dass die Gründe für den schlechten Zustand der Tiere bislang nicht eindeutig geklärt seien. Die Eheleute gaben laut Verteidigung an, dass eine wichtige Arbeitskraft weggefallen sei und sie dadurch überfordert gewesen seien. Außerdem wurden familiäre Belastungen als begründende Faktoren genannt.
"Sie nehmen die Schuld auf sich, es tut ihnen furchtbar leid. Die beiden sind keine bösen Menschen, wollten nicht, dass so etwas passiert und haben die Tiere nicht absichtlich verhungern lassen",
Haltungsbedingungen und bisherige Schritte
Den Aussagen zufolge hatten die Alpakas freien Zugang zu einer Weide von etwa zwei Hektar, wo sie sich größtenteils aufgehalten haben sollen; die Stallhütte sei überwiegend nur zum Schlafen aufgesucht worden. Die Eheleute gaben die übrigen Alpakas ab, noch bevor ein Strafverfahren formell bekannt war, so die Verteidigerin.
- Betroffene Tiere: 2 verhungert, weitere unterernährt
- Weidefläche: rund 2 Hektar
- Mögliche Strafe: bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe
Relevanz für den Bezirk Rohrbach
Der Fall hat mehrere lokale Dimensionen: Er thematisiert die Verantwortung von Tierhaltern, die Bedeutung ausreichender Betreuung und Personalsituation auf landwirtschaftlichen Betrieben sowie die Rolle der Justiz bei Verstößen gegen den Tierschutz. Für Tierhalter im Bezirk ist dies eine Mahnung, Haltungsbedingungen regelmäßig zu prüfen und Versorgungslücken frühzeitig zu schließen.
Was Betroffene und Interessierte wissen sollten
Konkrete Verfahrensschritte und eine rechtskräftige Entscheidung stehen noch aus. Bis zum Gerichtstermin bleiben die Angaben der Verteidigung und der Angeklagten sowie die Ermittlungsergebnisse maßgeblich. Für Nachbarn, Tierhalter und Beratungseinrichtungen im Bezirk könnten folgende Anlaufstellen relevant sein:
- Örtliche Veterinärbehörde für Fragen zur Tiergesundheit und Haltungsanforderungen
- Landwirtschaftskammer oder BBK für Beratungen zu Betriebsorganisation und Personalplanung
- Rechtsberatungen bei strafrechtlichen Vorwürfen
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Verendete Tiere | 2 Alpakas |
| Weidefläche | ca. 2 Hektar |
| Erwartete Höchststrafe | bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe |
Das Verfahren wird Aufschluss darüber geben, ob strafrechtliches Versagen vorliegt oder besondere Umstände die Situation erklärbar machen. Auf lokaler Ebene bleibt die Diskussion um artgerechte Tierhaltung und betriebliche Vorsorgemaßnahmen damit aktuell.