Insolvenzverfahren gegen Leobener Personaldienstleister eingeleitet
Das Landesgericht Leoben hat über das Vermögen der Phoenix – Personal & Logistik GmbH, mit Firmensitz in Leoben, ein Konkursverfahren eröffnet. Der beim Gericht eingereichte Vermögensstatus weist Verbindlichkeiten von rund 2,62 Millionen Euro aus; dem stehen vorhandene Mittel in der Höhe von 624.815 Euro gegenüber. Betroffen sind neben dem Stammpersonal auch zahlreiche überlassene Arbeitskräfte sowie lokale Gläubiger.
Wer ist betroffen?
- Stammbelegschaft: 7 Angestellte
- Überlassene Arbeitskräfte: 83 Personen bei Kundenbetrieben
- Gläubiger: 128 Forderungsberechtigte
- Standorte: Leoben, Kapfenberg, Judenburg und Wien
Das Unternehmen, gegründet im Jahr 2011, ist auf Arbeitskräfteüberlassung spezialisiert. Die vorhandenen Vermögenswerte bestehen nach Angaben vor allem aus offenen Kundenforderungen und dem Firmentransportfahrzeugbestand.
| Position | Betrag / Anzahl |
|---|---|
| Verbindlichkeiten | ~2.620.000 € |
| Vermögen | 624.815 € |
| Beschäftigte (insgesamt) | 90 (7 interne + 83 überlassene) |
| Gläubiger | 128 |
Warum das Unternehmen erneut in finanzielle Schieflage geraten ist, geht aus dem Eigenantrag nicht hervor. Bereits im Jahr 2017 war über das Vermögen der Firma ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, das damals nach Annahme eines Sanierungsplans aufgehoben wurde. Ob eine Fortführung oder eine Liquidation angestrebt wird, ist derzeit unbestimmt; entsprechende Angaben fehlen laut Alpenländischem Kreditorenverband im Insolvenzantrag.
Fristen und weitere Schritte
Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 26. August 2026 anmelden. Die Berichts- und Prüfungstagsatzung wurde für den 9. September 2026 am Landesgericht Leoben anberaumt. Diese Termine sind maßgeblich für die nächste Verfahrensphase und für die Klärung, ob Teile des Betriebs erhalten werden können oder eine Abwicklung erfolgt.
Für die betroffenen Mitarbeiter in Leoben und den angrenzenden Gemeinden sowie die Kundenunternehmen ergeben sich kurzfristig praktische Fragen: Weiterbeschäftigung, Lohnfortzahlung, ausstehende Forderungen und laufende Einsätze ausgeliehener Arbeitskräfte. Betroffene sollten zeitnah Auskünfte bei den zuständigen Stellen einholen — insbesondere bei der zuständigen Insolvenzverwaltung und bei der Arbeiterkammer, die in solchen Fällen Unterstützung und Informationsangebote bereitstellt.