Abgängigkeit in Sankt Lorenzen ob Murau
Die Polizei im Bezirk Murau ersucht die Öffentlichkeit um Mithilfe: Eine 86‑jährige Frau aus Sankt Lorenzen ob Murau wird seit dem 18. Oktober 2025 vermisst. Der Sohn stellte am selben Tag eine Abgängigkeitsanzeige. Trotz mehrerer großangelegter Suchaktionen konnte die Frau bislang nicht gefunden werden.
Zu den durchgeführten Maßnahmen zählten lokale Suchtrupps und auch ein Einsatz von Tauchkräften der Einheit COBRA, die nach derzeitigen Informationen keine neuen Erkenntnisse zum Aufenthaltsort lieferten. Nachdem alle bislang eingeleiteten Schritte ergebnislos blieben, wurde eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet; einem entsprechenden Antrag stimmte ein mittels Gerichtsbeschluss bestellter Abwesenheitskurator zu.
Personenbeschreibung und Bekleidung
Die Polizei stellt eine Beschreibung der Vermissten zur Verfügung und bittet um sachdienliche Hinweise. Die Angaben der Behörden lauten:
- Alter: 86 Jahre
- Seit: 18. Oktober 2025 abgängig
- Wohnort: Sankt Lorenzen ob Murau
- Statur: sehr schlank, Größe etwa 158 Zentimeter
| Haar | Bekleidung | Schuhe |
|---|---|---|
| dunkles kurzes Haar | blauer Pullover, blaue Hose, grüne Strickjacke | schwarze Schuhe |
Die Polizei geht davon aus, dass ein Unfall nicht ausgeschlossen werden kann; aus diesem Grund sind schnelle Hinweise aus der Bevölkerung besonders wichtig. Konkrete Einzelheiten zur Person oder Fotos wurden von den Behörden in den bereitgestellten Informationen nicht veröffentlicht.
Was die Menschen im Bezirk Murau jetzt tun können
Die Öffentlichkeitsfahndung richtet sich an alle, die im Raum Murau unterwegs sind oder Kontakt zu Personen mit Erinnerungen an die Vermisste haben könnten. Hinweise sind an die Polizeiinspektion Murau zu richten. Die zuständige Telefonnummer lautet: 059 133/6360.
Insbesondere sollen Anrufer folgendes beachten:
- Melden Sie Beobachtungen möglichst genau (Ort, Zeit, Richtung, Fahrzeugmerkmale).
- Vermeiden Sie Spekulationen in sozialen Netzwerken; wertvolle Hinweise sollen direkt an die Polizei gehen.
- Wenn Sie die Frau sehen: kontaktieren Sie sofort die Polizei und nähren Sie sich ihr nicht eigenmächtig, falls ein Unfall vermutet wird.
Die Abgängigkeit betrifft eine ältere Bewohnerin einer kleinen Gemeinde; für Nachbarn, Angehörige und Rettungskräfte bedeutet das anhaltende Ungewissheit und einen erheblichen Einsatz lokaler Ressourcen. Die Polizei betont, dass jede noch so kleine Beobachtung zur Aufklärung beitragen kann.