Behördliche Maßnahme nach monatelanger Belästigung
In der Reichlgasse in Jennersdorf ist die seit Monaten streitgegenständliche Geflügelhaltung zweier Schwestern jetzt zwangsgeräumt worden. Die Stadtgemeinde ließ das restliche Federvieh abholen, nachdem zuvor zahlreiche Tiere bereits bei einem Einsatz der Feuerwehr eingesammelt worden waren. Das Vorgehen folgte auf Beschwerden von Anrainerinnen und Anrainern wegen anhaltender Lärmbelästigung und freilaufender Tiere.
Ablauf und Gründe der Beschlagnahme
Die Behörden berichteten, dass Teile des Geflügels bei einer früheren Aktion gesichert worden waren; dabei wurden rund 60 Exemplare eingefangen. Weil die Tierhalterinnen den Zugang zunächst verweigert hatten, war dieses Vorgehen notwendig gewesen. Bei der nun abgeschlossenen Maßnahme ging es um diejenigen Tiere, die laut Bescheid der Stadtgemeinde nicht innerhalb einer Frist auf einen neuen Betreuungsplatz überstellt worden waren. Die Abnahme erfolgte in Etappen, begleitet und beaufsichtigt von Amtstierärztin Michaela Labitsch.
„Bei einer Gartengröße von 730 Quadratmetern sind fünf oder sechs Hennen vertretbar, aber kein Hahn!“
Warum das Thema Jennersdorf betrifft
Die Fälle haben lokal mehrere relevante Aspekte: Zum einen die unmittelbare Lebensqualität für Anrainerinnen und Anrainer aufgrund von Lärm und freilaufenden Tieren; zum anderen die Frage der Einhaltung kommunaler Verordnungen. Seit November 2024 besteht eine Meldepflicht, die Halterinnen und Halter innerhalb einer Woche verpflichtet, Geflügelhaltung anzuzeigen. Die Verordnung gilt auch für Tierheime, Zoos und ähnliche Einrichtungen.
- Sicherheitsaspekt: Frei laufende Hühner und Hähne drangen in fremde Gärten und bis zu öffentlichen Einrichtungen vor.
- Verwaltungsdurchgriff: Zwangsmaßnahmen folgten auf verweigerten Zutritt und ausbleibende Ummeldung/Überstellung der Tiere.
- Tiergesundheit: Die Beschlagnahmung wurde unter aufsicht tierärztlicher Fachkräfte durchgeführt.
Praktische Hinweise für Halterinnen und Halter
Aus dem Vorfall ergeben sich klare Handlungsanweisungen für alle, die Geflügel im Siedlungsgebiet halten möchten: Die seit November 2024 bestehende Meldepflicht ist verbindlich; bei fehlender Meldung oder Verstoß gegen örtliche Bestimmungen sind behördliche Maßnahmen bis hin zur Beschlagnahme möglich. Wer unsicher ist, sollte sich vor Ort bei der Gemeinde über zulässige Tierzahlen, notwendige Haltungsbedingungen und Meldefristen informieren.
| Datum/Zeitraum | Ereignis |
|---|---|
| November 2024 | Einführung der Meldepflicht für Geflügelhaltung |
| Vor wenigen Wochen | Feuerwehreinsatz: etwa 60 Tiere eingefangen |
| Donnerstag (aktuell) | Beschlagnahmung des restlichen Federviehs unter amtstierärztlicher Aufsicht |
Für Betroffene und Nachbarn bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen die Belastung in der Reichlgasse dauerhaft reduzieren. Die Stadtgemeinde hat mit der Durchsetzung ihrer Verordnung ein klares Signal gesendet: Geflügelhaltung im Ortsgebiet muss den gesetzlichen Vorgaben und dem Zusammenleben Rechnung tragen.