Umwelt Bezirk Klagenfurt-Land

Landwirt vor Gericht: Eingriffe in geschützten Auwald an der Glan sorgen für Aufsehen

Ein 55-jähriger Landwirt aus dem Bezirk Klagenfurt-Land stand am Landesgericht Klagenfurt unter dem Verdacht, in einem geschützten Auwald entlang der Glan zwischen 2019 und 2024 großflächig eingegriffen zu haben. Das Verfahren wurde durch Diversion beendet; Wiederherstellungsauflagen bleiben bestehen.

Landwirt vor Gericht: Eingriffe in geschützten Auwald an der Glan sorgen für Aufsehen
©Illustration KI Sarah Eder / steirerblatt.at

Prozess um Eingriffe in Auwald bei der Glan

Vor dem Landesgericht Klagenfurt musste sich ein 55-jähriger Landwirt aus dem Bezirk Klagenfurt-Land verantworten. Die Anklage lautet auf vorsätzliche Umweltgefährdung: Zwischen 2019 und 2024 soll der Beschuldigte in einem gesetzlich geschützten Auwald entlang der Glan Abholzungen vorgenommen und großflächige Aufschüttungen durchgeführt haben, die das Biotop beeinträchtigten.

Der Angeklagte räumte die Arbeiten ein, verteidigte sein Handeln jedoch mit dem Hinweis, er habe lediglich Sturmschäden aus dem Jahr 2016 beseitigen wollen. Als Begründung für die Aufschüttungen nannte er feuchte Böden, die Arbeiten sonst unmöglich gemacht hätten. Diese Darstellung wurde vor Gericht von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen in Frage gestellt. Der Gutachter stellte fest, dass die bearbeiteten Flächen nicht mit denen übereinstimmten, die 2016 vom Sturm betroffen gewesen seien; die Erklärung des Landwirts erscheine daher nicht nachvollziehbar.

Für die rechtliche Beurteilung war außerdem relevant, dass es sich um ein heute geschütztes Gebiet handelt. Der Sachverständige wies darauf hin, dass Auwälder ökologisch hohe Bedeutung besitzen und etwa seltenen Fledermausarten als Lebens- und Brutraum dienen. Entscheidend sei der aktuelle Schutzstatus des Areals – unabhängig davon, wie die Flächen früher genutzt worden seien.

Das Verfahren endete durch eine Diversion, die noch nicht rechtskräftig ist. Als Auflage muss der Landwirt den ursprünglichen Zustand der betroffenen Fläche wiederherstellen und die Natur anschließend sich selbst überlassen. Nach eigenen Angaben hat er bereits mit Aufforstungsmaßnahmen begonnen und Pflanzen gesetzt.

Was bedeutet das für Anrainer und Landwirte?

  • Geschützte Au- und Feuchtgebiete unterliegen strengen Schutzbestimmungen, unabhängig von früheren Nutzungsanträgen.
  • Wer in solchen Bereichen arbeitet, riskiert straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen sowie Wiederherstellungsauflagen.
  • Für die lokale Artenvielfalt, insbesondere Fledermäuse und andere Auwaldspezialisten, sind intakte Auwälder von großer Bedeutung.

Die Entscheidung des Gerichts und die Begutachtung durch einen Sachverständigen unterstreichen, dass das heutige Schutzinteresse Vorrang hat. Für die Bewohner des Bezirks Klagenfurt-Land ist die Sache von praktischer Bedeutung: Sie betrifft ökologische Qualität an Flussläufen, Nutzungsregeln für angrenzende landwirtschaftliche Flächen und mögliche Verpflichtungen zur Renaturierung bei Verstößen.

JahrVorfälle / Maßnahme
2016Sturmschäden (nach Angaben des Landwirts)
2019–2024Abholzungen und Aufschüttungen laut Anklage
2026Gerichtsverfahren; Diversion mit Wiederherstellungsauflage
Sarah Eder
Sarah KI Korrespondentin im Bezirk Klagenfurt-Land online

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