Streit um Personalregelung in städtischem Frauenbüro
Die Leitung des Klagenfurter Frauenbüros wird mit Jahresende vakant, weil die bisherige Leiterin, Astrid Malle, in Pension geht. Die daraufhin veröffentlichte Stellenbeschreibung und die angewandte Auslegung des Gleichbehandlungsgesetzes haben in der Stadtpolitik und in Frauenorganisationen für deutliche Kritik gesorgt.
Kernpunkt der Debatte ist die Vorgabe, nach der bei gleicher Punktzahl eines männlichen und einer weiblichen Bewerberin der Mann bevorzugt würde. Die Begründung der Stadtverwaltung stützt sich laut Bericht auf das Gleichbehandlungsgesetz: Liege der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts bei unter 50 Prozent, dürfe dieser Anteil gefördert werden. Im Frauenbüro arbeiten derzeit drei Frauen.
- Die bisherige Leiterin geht Ende Jahr in Pension (Name: Astrid Malle).
- Die Stellenausschreibung sieht eine Präferenz zugunsten männlicher Bewerber vor, sollte die Auswertung gleich ausfallen.
- Gegen diese Regelung formiert sich Kritik von politischen Vertreter:innen, insbesondere von den Grünen.
Die Grünen argumentieren, dass ein Frauenbüro ein geschützter Anlaufpunkt für Frauen sei, der Beratung und Unterstützung biete; deshalb sei es unangemessen, den Leitposten nach einer Quotenlogik mit Blick auf männliche Unterrepräsentation zu besetzen. Alina Filip, Gemeinderatskandidatin der Grünen Klagenfurt, stellte die Entscheidung scharf in Frage:
"Ein Frauenbüro ist keine x-beliebige Magistratsabteilung, sondern eine Anlaufstelle für Frauen, die Beratung, Unterstützung und einen geschützten Raum brauchen."
Auch der Klagenfurter Stadtparteiobmann der Grünen, Stefan Samonig, verwies auf die insgesamt geringe Anzahl von Abteilungen, die derzeit von Frauen geleitet werden, und bezeichnete die Bevorzugung von Männern ausgerechnet beim Frauenbüro als absurd. Die Debatte tangiert damit nicht nur eine einzelne Personalentscheidung, sondern die Interpretation von Gleichbehandlungsregelungen in sensiblen sozialen Bereichen.
Konsequenzen für die Beratungsarbeit vor Ort
Für Nutzerinnen des Frauenbüros hat die Diskussion praktische Bedeutung: Die Leitung prägt das Angebot und die Arbeitsweise einer Stelle, die bei Gewalt, Benachteiligung oder rechtlichen Fragen erste Anlaufstelle ist. Wird die Position mit einem Mann besetzt, fürchten Kritikerinnen, dass Vertrauen und Schutzbedürfnis bestimmter Klientinnen beeinträchtigt werden könnten. Zugleich wirft die Entscheidung Fragen nach der Personalpolitik der Stadt auf, etwa welche Kriterien bei sensiblen sozialen Diensten gelten sollen.
| Fakt | Bekannte Angabe |
|---|---|
| Derzeitige Mitarbeiterinnen im Frauenbüro | 3 Frauen |
| Pensionierende Leiterin | Astrid Malle (Ende des Jahres) |
| Rechtliche Grundlage für Präferenz | Gleichbehandlungsgesetz (bei
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