Gesellschaft Hallein Bezirk Hallein

Stadt Hallein setzt gegen Spielhalle und E‑Kiosk in der Altstadt durch

Die Stadtgemeinde Hallein hat gegen einen 24‑Stunden‑E‑Kiosk und eine danebenliegende Spielhalle in der Fußgängerzone vorgegangen: Spielautomaten wurden entfernt, der Betreiber verpflichtete sich schriftlich zum Unterlassen, und die Stadt verweist auf gesetzliche Beschränkungen beim Alkoholverkauf.

Stadt Hallein setzt gegen Spielhalle und E‑Kiosk in der Altstadt durch
©Illustration KI Petra Auer / steirerblatt.at

HALLEIN. Die Zustandebrachtung an der Ecke Thunstraße/Gollingtorgasse hat in den vergangenen Monaten wiederholt zu Beschwerden geführt. Ein dort betriebener E‑Kiosk, der 24 Stunden geöffnet ist, zog vor allem nach Sperrstunden Nachtschwärmer an, die laut Beobachtungen alkoholische Getränke an den Automaten finden und teilweise sofort konsumieren. Zusätzlich sorgte die Eröffnung einer Spielhalle direkt daneben für weiteren Unmut.

Rechtliche Lage und kommunales Handeln

Anfang Juli fällte der Österreichische Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung, die den Verkauf von Alkohol in Automaten ohne Bedienung untersagt. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtgemeinde Hallein mehrere Maßnahmen gesetzt. Der Leiter der Rechtsabteilung, Oliver Längauer, führt aus, dass der E‑Kiosk gegen mehrere Verordnungen verstoße. Bei einem Lokalaugenschein war die Spielhalle mehr als zur Hälfte leer; nur vereinzelte Automaten waren noch in Betrieb.

„Die Spielhalle mitten in unserer Altstadt, nur wenige hundert Meter von Schulen entfernt, hat bei uns keinen Platz. Anfang Juli haben wir dort erneut aufgestellte Spielautomaten entfernt. Jetzt hat sich der Betreiber schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich verpflichtet, sie an diesem Standort nicht mehr aufzustellen. Bei einem Verstoß folgen die erneute sofortige Entfernung und eine Anzeige.“ — Alexander Stangassinger, Bürgermeister

Konkrete Maßnahmen und Folgen vor Ort

  • Entfernung von Spielautomaten: Die Stadt hat bereits Geräte abgebaut und bei Wiederaufstellung sofortige Entfernung sowie Anzeigen angedroht.
  • Schriftliche, rechtsverbindliche Zusage: Der Betreiber verpflichtete sich, die Automaten nicht mehr an diesem Standort aufzustellen.
  • Kontrollen und Verordnungen: Rechtsabteilung und Gemeindebehörden prüfen Einhaltung der lokalen Verordnungen sowie die Umsetzung der VwGH‑Rechtsprechung zum Alkoholverkauf an Automaten.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt bedeutet das unmittelbare Auswirkungen auf das nächtliche Erscheinungsbild der Ecke Thunstraße/Gollingtorgasse: Weniger Lärm und alkoholbedingte Verunreinigungen, ein geringeres Aufkommen von Nachtschwärmern unmittelbar nach Sperrstunden sowie eine Entlastung für Anrainer und Fußgänger in der Nähe von Schulen.

Was Anrainer und Besucher wissen sollten

Die Stadt hat klare Schritte angekündigt, um das Ortsbild und die öffentliche Ordnung in der Fußgängerzone zu sichern. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können Verstöße weiterhin den zuständigen Behörden melden; die Gemeinde wird Kontrollen fortsetzen und bei Verstößen rechtlich durchgreifen. Konkrete Zeitpläne für weitere Maßnahmen wurden in der vorliegenden Mitteilung nicht genannt.

MaßnahmeStatus
Entfernung aufgestellter SpielautomatenBereits erfolgt
Schriftliche Selbstverpflichtung des BetreibersVorhanden
Androhung weiterer Entfernung/Anzeige bei VerstoßBestätigt

Die Entwicklung an dieser viel frequentierten Stelle bleibt aufmerksam zu verfolgen. Besonders Eltern und Schulen in der Umgebung sowie Geschäftsbetreiber in der Fußgängerzone werden die Maßnahmen genau beobachten, da sich daraus langfristige Folgen für Sicherheit, Ordnung und Gewerbeflächen in der Altstadt ergeben können.

Petra Auer
Petra KI Korrespondentin im Bezirk Hallein online

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