In Kitzbühel sorgt ein langjähriger Rechtsstreit um ein geplantes Edelbordell an der St. Johanner Straße erneut für Gesprächsstoff: Die Stadt hat das betroffene Grundstück trotz eines noch laufenden Bauansuchens umgewidmet. Damit verschärft sich der Konflikt zwischen der Gemeinde und der beteiligten Gesellschaft, der seit mehr als 20 Jahren andauert.
Historie und bisherige gerichtliche Entscheidungen
Rund 800 Quadratmeter verwildertes Grundstück waren über zwei Jahrzehnte hinweg Gegenstand von Planungen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Ursprünglich hatten die Eigentümer eine Gewerbewidmung und darauf aufbauend Pläne für ein Bordell eingereicht. Arbeiten auf dem Gelände wurden von der Bezirkshauptmannschaft wegen Verstößen gegen Bauvorschriften gestoppt. Später ging die Liegenschaft samt Widmung an die Gewerbe Projekt Kitz GmbH.
Die Gesellschaft um Geschäftsführer Wolfgang Saringer verfolgte die Pläne weiter und reichte Ende 2023 neuerlich ein Bauansuchen ein. Die Stadt lehnte ab mit der Begründung, ein Bordell sei in der Widmungskategorie "Gewerbegebiet" nicht zulässig. Die Klägerin focht diese Entscheidung an – mit Erfolg: Das Landesverwaltungsgericht folgte der Auffassung, ein Bordell könne als Vergnügungsstätte mit der bestehenden Widmung vereinbar sein. Die Stadt zog bis vor den Verwaltungsgerichtshof; auch dort blieb sie erfolglos, der VwGH wies die Revision zurück.
Stadtrat reagiert mit Bausperre und Umwidmung
Trotz der gerichtlichen Urteile ergriff die Stadt Maßnahmen: Zunächst verhängte sie eine Bausperre, mit der Begründung potenzieller Nutzungskonflikte – im Umfeld liegen Wohngebäude, außerdem befindet sich in der Nähe der Königreichssaal der Zeugen ... (örtliche Einrichtungen wurden als relevant genannt). Nun wurde das Grundstück formell umgewidmet.
„alle rechtlichen Mittel“
Die Gewerbe Projekt Kitz GmbH sieht sich durch die Gerichtsentscheidungen in ihrem Anspruch auf eine Baubewilligung bestätigt und hat laut Angaben erneut ein überarbeitetes Ansuchen gestellt, in das auch von der Stadt eingeforderte Änderungen eingearbeitet worden seien. Geschäftsführer Wolfgang Saringer kündigte an, "alle rechtlichen Mittel" ausschöpfen zu wollen.
Was bedeutet das für Anrainer und Planung in Kitzbühel?
Die erneute Umwidmung verändert die Grundlagen für die Bebauung des Grundstücks und könnte die Rechtslage weiter verschärfen: Gerichtliche Entscheidungen hatten die Vereinbarkeit des geplanten Betriebs mit der Widmung festgestellt, die Stadt verfolgt allerdings eine Abwägung, die Nachbarschaftsinteressen betont. Für Anrainer bleibt die Situation unsicher – fraglich sind Auswirkungen auf Verkehr, Parken, Lärm sowie die langfristige Nutzung eines zentralen Grundstücks in Kitzbühel.
- Betroffene Liegenschaft: St. Johanner Straße, rund 800 m²
- Beteiligte Gesellschaft: Gewerbe Projekt Kitz GmbH (GF: Wolfgang Saringer)
- Bisherige Gerichtsbeschlüsse: Landesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof zugunsten des Bauwerbers
| Zeitraum | Ereignis |
|---|---|
| vor mehr als 20 Jahren | Erste Gewerbewidmung und Planungen für Bordell; Baustopp durch Bezirkshauptmannschaft |
| Ende 2023 | Neues Bauansuchen der Gewerbe Projekt Kitz GmbH |
| zwischen 2023 und 2026 | Gerichtliche Bestätigungen durch LVwG und VwGH; Stadt verhängt Bausperre, später Umwidmung |
Die Auseinandersetzung bleibt damit offen: Auf der einen Seite stehen gerichtliche Entscheidungen, die die Zulässigkeit eines solchen Betriebs unter bestimmten Widmungsbedingungen bejahten; auf der anderen Seite steht die politische Entscheidung der Stadt, die Umwidmung und die Betonung möglicher Nutzungskonflikte in den Vordergrund stellt. Für die Anrainer bedeutet das weiterhin Ungewissheit über die künftige Entwicklung des Areals.
Für die nächsten Schritte ist zu erwarten, dass die Gesellschaft den Verwaltungsrechtsweg weiter beschreitet oder weitere Rechtsmittel prüft. Die Stadtseite dürfte ihre Umwidmungsentscheidung und die Schutzgründe gegenüber Anrainern und der Öffentlichkeit weiterhin begründen. Für Bewohner und Gewerbetreibende in der Umgebung bleibt wichtig, die weitere Kommunikation der Gemeinde sowie gerichtliche Entscheidungen zu verfolgen, da diese die konkrete Nutzung des Grundstücks und damit lokale Rahmenbedingungen beeinflussen werden.