Mehr Mitsprache bei Ferienwohnungen auf den Kanaren
Die Kanarischen Inseln verschärfen die Regeln für die kurzfristige Vermietung von Wohnungen an Touristinnen und Touristen. Im Zentrum der Änderung steht die Frage, wie stark die unmittelbare Nachbarschaft bei der Umwidmung von Wohnraum in Ferienunterkünfte mitbestimmen darf. Ziel ist es, den Druck auf den Wohnungsmarkt zu verringern und die Lebensqualität in Wohngebieten zu schützen.
Wesentliche Neuerungen und Folgen
Das seit April 2025 geltende Wohnungseigentumsrecht wurde so angepasst, dass Nachbarinnen und Nachbarn künftig ein größeres Mitspracherecht erhalten. Anstelle der früher geforderten Einstimmigkeit genügt nun eine Drei-Fünftel-Mehrheit der Eigentümergemeinschaft, um eine Kurzzeitvermietung zu verhindern. Damit wird eine Praxis erschwert, bei der Eigentümerinnen und Eigentümer sich selbst die Erlaubnis zur touristischen Vermietung erteilten.
- Mehrheitsregel: Entscheidungen gegen Vermietung sind ab einer 3/5-Mehrheit möglich.
- Keine Rückwirkung: Vorhandene, ordnungsgemäß genehmigte Vermietungen bleiben erlaubt.
- Zusätzliche Auflage: Nachbarn können einen Aufschlag von bis zu 20 % auf Gemeinschaftskosten beschließen, um erhöhten Verschleiß durch Touristinnen und Touristen auszugleichen.
- Rechtliche Folgen: Gemeinden haben die Möglichkeit, gegen illegale Ferienvermietungen zu klagen.
Warum diese Regelung relevant ist
Die Änderungen reagieren auf jahrelange Debatten über den Einfluss des Massentourismus auf Wohnungsmärkte in Spanien. Besonders auf beliebten Inseln wie Mallorca oder den Kanaren führt die Umwandlung von Wohnraum in Ferienunterkünfte zu Verdrängungseffekten und steigenden Mieten. Vor dem Hintergrund großer Proteste in Teilen Spaniens, zuletzt einer Demonstration mit mehreren tausend Teilnehmenden auf Mallorca am 26. Juli, ist die Gesetzesnovelle ein Instrument, um lokalem Widerstand Rechnung zu tragen.
Praktische Hinweise für Vermieterinnen und Reisende
Wer eine Wohnung auf den Kanarischen Inseln touristisch vermieten will, sollte künftig frühzeitig das Gespräch mit der Eigentümergemeinschaft suchen und prüfen, ob es bereits Beschlüsse oder mehrheitliche Ablehnungen gibt. Wer im Besitz aller erforderlichen Genehmigungen ist, kann weiterhin vermieten; geplante Umbuchungen oder neue Angebote sollten jedoch die veränderte Rechtslage berücksichtigen. Gemeinden können zudem gegen illegale Angebote vorgehen, was Buß- und Zivilklagen zur Folge haben kann.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Mehrheitsanforderung | 3/5 |
| Aufschlag auf Gemeinschaftskosten | bis 20 % |
| Inkrafttreten/Bezug | Erweiterung des Wohnungseigentumsrechts, Grundlage April 2025 |
Die Neuregelung zeigt, wie lokale Gemeinschaften und Gesetzgeber versuchen, ein Gleichgewicht zwischen touristischer Nachfrage und dauerhaftem Wohnraum zu finden. Für Eigentümerinnen und Reisende bedeutet das: Informationspflicht und Abstimmung sind künftig wichtiger als bislang.