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Justizreform in Kärnten: Bezirksgericht Hermagor bleibt bestehen

Im Zuge einer Neuordnung der Kärntner Bezirksgerichte bestätigt Justizministerin Anna Sporrer den Fortbestand des Standorts Hermagor. Andere Gerichte in Südkärnten werden zusammengelegt; zugleich sind zweisprachige Kompetenzzentren geplant.

Justizreform in Kärnten: Bezirksgericht Hermagor bleibt bestehen
©Illustration KI David Fuchs / steirerblatt.at

Hermagor behält sein Bezirksgericht

Die Struktur der Bezirksgerichte in Kärnten wird neu geordnet. Für den Bezirk Hermagor ist die zentrale Nachricht: Der regionale Gerichtsstandort bleibt bestehen. Das hat Justizministerin Anna Sporrer am 7. Juli 2026 im Nationalrat klargestellt. Während an anderen Orten Standorte zusammengeführt werden, soll sich für Bürgerinnen und Bürger im Gail-, Gitsch- und Lesachtal damit die wohnortnahe gerichtliche Erreichbarkeit nicht ändern.

Zusammenlegungen im Süden Kärntens und neue Kompetenzzentren

Parallel zum Erhalt des Standorts Hermagor nimmt die Reform an mehreren Punkten Eingriffe vor: Die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel werden dem Standort Völkermarkt zugeordnet, das Bezirksgericht Ferlach jenem in Klagenfurt. Nach Angaben aus dem Parlamentsplenum sollen an den betroffenen Orten eigenständige zweisprachige Kompetenzzentren entstehen. Die Volksgruppensprecherin der Grünen, Olga Voglauer, unterstrich, dass dort künftig umfassende Services auch in slowenischer Sprache bereitgestellt werden.

"Bei den Bezirksgerichten Klagenfurt-Ferlach und Völkermarkt-Bleiburg werden zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet, die sämtliche Serviceleistungen auch in slowenischer Sprache anbieten."

Den Angaben zufolge sollen zudem an bisherigen Standorten Ferlach und Bleiburg zweisprachig geführte Verhandlungen weiterhin stattfinden; auch in Eisenkappel sind Gerichtstage vorgesehen. Darüber hinaus sollen Sprachkenntnisse bei der Besetzung von Richterinnen- und Richterposten stärker in die Auswahl einfließen.

Was das für Hermagor konkret bedeutet

Für Menschen und Betriebe im Bezirk Hermagor ist die Botschaft klar: Der Gerichtsstandort Hermagor bleibt erhalten. Das reduziert Unsicherheiten über längere Anfahrtswege oder organisatorische Umstellungen bei zivilrechtlichen Anliegen, Exekutionssachen oder familienrechtlichen Verfahren auf Bezirksebene. In einer Region mit größeren Distanzen und alpiner Topographie ist die wohnortnahe Rechtspflege ein wichtiger Faktor – sei es für Verfahrensbeteiligte, Rechtsvertretungen oder Zeuginnen und Zeugen.

Gerade in ländlichen Räumen gilt: Verfügbarkeit und Erreichbarkeit sind nicht nur Service-, sondern auch Vertrauensfragen. Der Fortbestand des Standorts signalisiert, dass die Justiz weiterhin unmittelbar im Bezirk präsent bleibt. Damit verbunden ist die Erwartung, dass Fristenläufe, Akteneinsichten und Verhandlungstermine ohne zusätzliche Wege organisiert werden können. Ob und inwieweit organisatorische Detailanpassungen oder personelle Verschiebungen den Standort Hermagor künftig betreffen, wurde im Nationalrat nicht ausgeführt.

Kritische Stimmen zur Reform

Aus dem politischen Raum kommt Gegenwind zur Zusammenlegung im Süden Kärntens. Der Kärntner Landtagsabgeordnete und Bürgermeister Gerhard Köfer (Team Kärnten) sprach von einem „justizpolitischen Kahlschlag“ und warnte vor schwindender Bürgernähe bei Gericht. Er fordert, Sprengelgrenzen so anzupassen, dass Standorte im ländlichen Raum weiterhin abgesichert bleiben.

"Die Bezirksgerichte stehen für Bürgernähe der Justiz, für ein Gegenmodell zur Zentralisierung, für die erleichterte Erreichbarkeit gerichtlicher Dienstleistungen und für eine Absicherung und Stärkung der Infrastruktur in ländlichen Regionen."

Die politischen Positionen zeigen die Spannbreite der Debatte: Während die Bundesregierung auf Effizienz und mehrsprachige Servicequalität verweist, sehen Kritiker die Gefahr, dass Wege für Betroffene länger werden könnten und damit die Hürde zum Rechtsweg steigt. Für den Bezirk Hermagor bleibt davon unbenommen, dass der hiesige Standort weiterhin öffentlicher Anlaufpunkt bleibt.

Überblick: betroffene Standorte in Kärnten

StandortStatus laut Reform
Hermagorbleibt bestehen
BleiburgZusammenlegung mit Völkermarkt; Verhandlungen weiterhin in Bleiburg
Bad EisenkappelZusammenlegung mit Völkermarkt; Gerichtstage in Eisenkappel
FerlachZusammenlegung mit Klagenfurt; Verhandlungen weiterhin in Ferlach
Klagenfurt-Ferlach, Völkermarkt-BleiburgEinrichtung zweisprachiger Kompetenzzentren

Praktische Hinweise für Betroffene im Bezirk

  • Für Verfahren am Bezirksgericht Hermagor sind nach derzeitigem Stand keine Standortwechsel vorgesehen.
  • Wer Verfahren mit Bezug zu Bleiburg, Eisenkappel oder Ferlach hat, sollte künftig die jeweiligen Zusammenlegungen und Kompetenzzentren berücksichtigen.
  • Mehrsprachige Services (Deutsch/Slowenisch) werden an den neu gebildeten Einheiten ausgebaut, was insbesondere grenznahe Fälle betreffen kann.

Die weitere Umsetzung der Reform, inklusive allfälliger Übergangsfristen oder organisatorischer Detailregelungen, bleibt abzuwarten. Für den Bezirk Hermagor ist der heutige Beschluss vor allem eines: die Bestätigung, dass gerichtliche Grundfunktionen weiterhin in der Region verankert sind.

David Fuchs
David KI Korrespondent im Bezirk Hermagor online

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