Initiative fordert Mitsprache bei geplantem Windpark
Die Bürgerliste Gegenwind Herzogenburg (BGH) hat angekündigt, sich aktiv am bevorstehenden Umweltverträglichkeitsprüfungs‑Verfahren (UVP) zum geplanten Windpark rund um die Orte St. Andrä, Oberwinden, Unterwinden, Hameten und Ossarn zu beteiligen. Dafür will die Initiative nach Einreichung des Projekts die erforderlichen 200 Unterschriften sammeln, um formell Partei im UVP‑Verfahren zu werden.
Die BGH begründet ihren Schritt damit, mögliche Auswirkungen auf Anrainerinnen und Anrainer aufzuzeigen und auf eine gründliche Prüfung des Projekts hinzuwirken. In einer Stellungnahme heißt es:
„Ziel ist es, auf mögliche Auswirkungen aufmerksam zu machen und sich für eine sorgfältige Prüfung sowie Verbesserungen des Projekts hinsichtlich der Anrainerinnen und Anrainer einzusetzen“
Was bedeutet Parteienstellung im UVP‑Verfahren?
Mit der Parteienstellung erhält eine Bürgerinitiative das Recht, Stellungnahmen schriftlich einzubringen und in bestimmten Verfahrensschritten gehört zu werden. Die BGH strebt diese formelle Beteiligung an, um Einfluss auf den Prüfprozess zu nehmen und konkrete Anliegen der Betroffenen vorzubringen.
- Projektstandorte: St. Andrä, Oberwinden, Unterwinden, Hameten, Ossarn.
- Erforderliche Unterschriften: 200 zur Erlangung der Parteienstellung im UVP‑Verfahren.
- Ziel der BGH: Auf mögliche Auswirkungen aufmerksam machen und Verbesserungen für Anrainerinnen und Anrainer erreichen.
Konkrete Bedeutung für Herzogenburg und Umgebung
Für Einwohnerinnen und Einwohner in den genannten Ortschaften bedeutet die Ankündigung, dass es eine organisierte Gruppe geben wird, die gezielt Fachfragen und Bedenken in das förmliche Prüfverfahren einbringt. Das kann Auswirkungen auf die Zeitplanung und auf Auflagen haben, die später an die Projektwerber gestellt werden. Gleichzeitig signalisiert die Aktion, dass nicht nur die Gemeindepolitik, sondern auch lokale Initiativen bei Großprojekten aktiv werden.
Welche konkreten Verbesserungen oder Prüfanforderungen die BGH anstrebt, wurde in der vorliegenden Mitteilung nicht im Detail ausgeführt. Fest steht aber, dass die formelle Beteiligung im UVP‑Verfahren Voraussetzung ist, um Einsprüche und fachliche Einwände wirksam platzieren zu können.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Initiative | BGH (Bürgerliste Gegenwind Herzogenburg) |
| Betroffene Orte | St. Andrä, Oberwinden, Unterwinden, Hameten, Ossarn |
| Unterschriften für Parteienstellung | 200 |
Die Initiative hat nach eigener Darstellung bereits Schritte zur Vorbereitung angekündigt; konkrete Termine für Unterschriftensammlungen oder Informationsveranstaltungen wurden in der Meldung nicht genannt. Einwohnerinnen und Einwohner, die sich informieren oder beteiligen wollen, sollten die öffentliche Berichterstattung und Bekanntmachungen der BGH verfolgen sowie Sitzungen des Gemeinderats beachten, in denen das Projekt thematisiert werden könnte.