Am 22. Juli wurde im Toscanapark in Gmunden ein Vorfall angezeigt, bei dem eine für Vermessungsarbeiten eingesetzte Drohne beschädigt wurde. Eine Streife traf gegen 16:50 Uhr am Einsatzort ein, berichtete die Polizei. Vor Ort befragten die Beamten einen 37-Jährigen aus dem Bezirk Gmunden, der die Drohne im Auftrag seiner Firma gesteuert hatte.
Sachverhalt und Identifikation
Der 37-Jährige gab an, dass er die Drohne zur Vermessung eingesetzte und dadurch offenbar einen Radfahrer samt Tochter gestört habe. Der Radfahrer sei daraufhin direkt auf die Drohne zugefahren und habe diese überfahren. Anschließend flüchtete er vom Ort des Geschehens. Dank eines Fotos vom Vorfall konnten die Einsatzkräfte den Verdächtigen, einen 58-Jährigen aus dem Bezirk Gmunden, in der Nähe der Stadtpolizei ausfindig machen und anhalten.
Bei dem Angehaltenen wurde ein Alkotest durchgeführt, der einen Wert von 0,54 Promille ergab. Gegen den Mann wurde Anzeige erstattet. Weitere Details zum genauen Hergang und zum Ausmaß des Schadens an der Drohne wurden von der Polizei nicht genannt.
Bedeutung für Anrainer und Drohnenbetreiber
Der Vorfall berührt mehrere Aspekte des öffentlichen Lebens in Gmunden: Zum einen geht es um die Nutzung von Drohnen in öffentlich zugänglichen Parks, etwa für Vermessungsarbeiten, und zum anderen um das Verhalten von Radfahrenden gegenüber Fluggeräten. Beschädigungen an Drohnen können sowohl straf- als auch zivilrechtliche Folgen haben, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
- Ort: Toscanapark, Gmunden
- Datum/Uhrzeit der polizeilichen Alarmierung: 22. Juli, ca. 16:50 Uhr
- Beteiligte: ein 37-jähriger Drohnenführer und ein 58-jähriger Radfahrer (mit Tochter)
- Ergebnis des Alkotests: 0,54 Promille
- Reaktion: Anzeige gegen den 58-Jährigen
Für Anrainerinnen und Anrainer heißt das konkret: Wer in öffentlichen Bereichen Drohnen betreibt, sollte auf erkennbare Störungen achten und im Zweifel Abstand halten oder die Maßnahme abbrechen. Ebenso sind Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmer angehalten, auf ihre Reaktionen gegenüber Fluggeräten zu achten und nicht eigenmächtig einzugreifen, da solche Handlungen straf- und zivilrechtlich verfolgt werden können.
Die Polizei hat den Vorfall aufgenommen; ob weitere Ermittlungen, insbesondere zu möglichen Folgen für die körperliche Unversehrtheit der Beteiligten oder zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen, folgen, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Hinweise zur weiteren Vorgehensweise im Bezirk richten sich an die zuständigen Polizeibehörden.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Ort | Toscanapark, Gmunden |
| Datum | 22. Juli |
| Uhrzeit | ca. 16:50 Uhr |
| Drohnenführer | 37 Jahre, Bezirk Gmunden |
| Radfahrer | 58 Jahre, Bezirk Gmunden |
| Alkotest Radfahrer | 0,54 Promille |
Die Schilderung entstammt der polizeilichen Mitteilung; weitere Aussagen von Beteiligten wurden nicht veröffentlicht.