Im Prozess gegen drei Angeklagte aus Schwäbisch Gmünd fällte die Strafkammer am Mittwoch mehrere teils mehrjährige Freiheitsstrafen. Der Vorsitzende Richter Jochen Fleischer begründete das Urteil in einer rund einstündigen Ausführung; die Kammer blieb dabei unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Urteile und Maßnahmen
Das Gericht verurteilte den 27-jährigen Hauptangeklagten, im Text mit C. bezeichnet, wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in großem Stil sowie wegen Besitzes und Abgabe von Betäubungsmitteln in vielen Fällen zu sechseinhalb Jahren Haft. Nach einem Teil der Strafe sei eine Einweisung in eine Entziehungsklinik vorgesehen, um eine Therapie zu ermöglichen.
Die beiden Mitangeklagten erhielten unterschiedliche Strafmaße: Der Bruder von C. wurde wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren belegt; der dritte Angeklagte wurde zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.
Umfang der Taten laut Urteil
Das Gericht stellte zahl- und detailreiche Delikte fest. Nach der Urteilsbegründung umfassten die Feststellungen unter anderem:
- Über 110 Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringen Mengen;
- Besitz von Betäubungsmitteln und Cannabis in großen Mengen;
- Abgabe von Cannabis an eine Minderjährige;
- Erwerb von Kokain in 12 Fällen sowie Erwerb von Haschisch und Cannabis in großen Mengen in 49 Fällen;
- Einsetzung des Bruders als Helfer, nachdem der Hauptangeklagte wegen Krankheit nicht selbst tätig sein konnte.
Die Kammer wies darauf hin, dass der Hauptangeklagte auch nach polizeilichen Maßnahmen und Wohnungsdurchsuchungen weiterhin aktiv geblieben sei. In einem Fall hatte er im Auftrag eines Lieferanten größere Mengen bei einem Bekannten deponiert; dabei wurden laut Urteilsbegründung vier Schusswaffen entdeckt, was die Schwere der Situation zusätzlich verschärfte.
Bedeutung für die Region
Solche Urteile haben für die betroffene Region mehrfache Auswirkungen: Sie zeigen, dass groß angelegte Drogenstrukturen nicht nur in großen Städten, sondern auch in Mittelstädten wie Schwäbisch Gmünd zu beobachten sind. Die Entscheidungen des Gerichts – insbesondere die Kombination aus Freiheitsentzug und therapeutischer Maßnahme – spiegeln das Bemühen wider, Suchtkriminalität strafrechtlich zu ahnden und gleichzeitig therapeutisch zu begegnen.
| Beschuldigter | Verurteilung | Besondere Maßnahme |
|---|---|---|
| C. (27) | 6,5 Jahre Haft | Teilweise Einweisung in Entziehungsklinik |
| Bruder | 1,5 Jahre Bewährung | Beihilfe |
| Dritter Angekl. (ebenfalls Gmünd) | 3 Jahre 4 Monate Haft | – |
Das Strafmaß blieb in allen drei Fällen unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte für den Hauptangeklagten acht Jahre Haft einschließlich Therapie gefordert; die Verteidiger hatten jeweils geringere Strafen beantragt.
Für Betroffene in der Stadt und im Umland stellen solche Verfahren eine Mahnung dar: Polizei, Justiz und Gesundheitsbehörden sind gefordert, Prävention, Aufklärung und Behandlungsmöglichkeiten zu verknüpfen, um Suchtkriminalität zu begegnen. Konkrete lokale Reaktionen – etwa verstärkte Kontrollen oder Präventionsangebote – wurden in der Berichterstattung zum Zeitpunkt des Urteils nicht genannt.