Fehler in der Verwaltung kostet jungen Menschen Jahre
In Vechta hat ein Verwaltungsfehler an der Geschwister‑Scholl‑Oberschule dazu geführt, dass mehr als 100 Schülerinnen und Schüler mit einem zu niedrigen oder ganz ohne Schulabschluss entlassen wurden. Betroffen ist unter anderem die Schülerin Sanem Arduc, der der eigentlich bereits 2022 zustehende Realschulabschluss nicht ausgestellt worden war. Für Betroffene bedeutete das im Einzelfall den Verlust von bis zu drei Jahren an formaler Bildungslaufbahn und damit verbunden massive persönliche und berufliche Nachteile.
Wie der Fall aufflog und welche Schritte folgten
Nach Angaben der Betroffenen wurde der Fehler erst bekannt, weil Arduc zufällig von einem ähnlichen Fall bei einer Geburtstagsfeier erfuhr. Sie wandte sich daraufhin an das Kultusministerium. Wenige Wochen nach ihrer Anfrage erreichte sie ein Schreiben der Schulleitung, mit dem ihr der Abschluss nun doch zugesprochen wurde. In dem Schreiben stand laut Bericht die kurze Entschuldigung:
„Es tut uns leid.“
Die Schülerin berichtet, dass dadurch ihr Selbstwertgefühl und ihr Vertrauen massiv gelitten hätten. Einige ihrer Freunde hätten ebenfalls stark unter den Folgen gelitten. Mittlerweile hätten die Betroffenen jedoch ihren weiteren Bildungsweg gefunden: Arduc macht derzeit ihr Abitur und plant, im nächsten Jahr zu studieren.
Land prüft Ausmaß und mögliche weitere Fälle
Als Reaktion kündigte das Land an, zu prüfen, ob auch andere Ober‑ und Gesamtschulen von ähnlichen Problemen betroffen sind. Die Prüfung soll klären, ob es systemische Versäumnisse in der Zeugnis‑ und Abschlussverwaltung gibt und welche organisatorischen Konsequenzen folgen müssen.
Konkrete Chronologie (bekannte Punkte)
| Jahr / Zeitpunkt | Ereignis |
|---|---|
| 2022 | Der Realschulabschluss hätte laut Aussage der Schülerin ursprünglich erteilt werden sollen. |
| Im vergangenen Jahr | Die Schülerin erfährt zufällig von einem ähnlichen Fall und kontaktiert das Kultusministerium. |
| Wenige Wochen später | Die Schulleitung informiert die Schülerin, dass sie ihr Zeugnis abholen könne. |
Was Familien und Betroffene jetzt beachten sollten
Aus Sicht von Eltern und Schülerinnen und Schülern ergeben sich folgende, aus der Berichterstattung ableitbare Handlungsoptionen:
- Bei Zweifeln an der Richtigkeit eines Abschlusses oder Zeugnisses frühzeitig schriftlich bei der Schule oder dem zuständigen Kultusministerium nachfragen.
- Dokumente (Notenlisten, Prüfungsprotokolle, Schriftverkehr) sorgfältig sichern und bei Bedarf vorlegen können.
- Bei vermuteten Fehlern auf eine schriftliche Bestätigung und gegebenenfalls eine offizielle Überprüfung drängen.
Die öffentliche Prüfung durch das Land ist ein erster Schritt, um den Umfang des Problems zu erfassen. Für betroffene Jugendliche bleibt in vielen Fällen die Frage, wie die verlorene Zeit aufgefangen werden kann — durch Nachprüfungen, den Wechsel an eine andere Schulform oder den Einstieg in weiterführende Bildungswege. Eltern sollten sich informieren und bei Bedarf die zuständigen Bildungsbehörden einbinden.
Die vorliegenden Informationen beruhen auf Angaben der betroffenen Schülerin und der dpa‑Berichterstattung zu diesem Fall in Vechta. Weiterführende Entscheidungen oder Ergebnisse behördlicher Prüfungen stehen noch aus und werden weitere Klarheit über Ursachen und Konsequenzen bringen.