Bundesmittel für Gebäude, Ausstattung und energetische Sanierung
Thüringen wird aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes zwischen 2026 und 2029 insgesamt rund 101,6 Millionen Euro erhalten. Auf Jahresbasis entspricht das etwa 25,4 Millionen Euro, teilte das Thüringer Bildungsministerium mit. Von diesen Mitteln sind nach Ländervorgaben 60 Prozent für Hochschul- und Forschungsinfrastruktur und 40 Prozent für Kindertagesstätten vorgesehen.
Wofür Träger Fördermittel beantragen können
Träger von Kindertageseinrichtungen können Fördergelder für verschiedene Maßnahmen in Anspruch nehmen. Gefördert werden demnach insbesondere:
- Neu- oder Ausbau von Einrichtungen,
- Umbau und Sanierung bestehender Gebäude,
- moderne Ausstattung von Räumen,
- energetische Sanierungen sowie Maßnahmen zum Hitzeschutz (zum Beispiel Rollläden, verbesserte Dämmung oder Klimaanlagen).
„Mit diesen zusätzlichen Investitionen stärken wir die Bildungsinfrastruktur in Thüringen nachhaltig. Gute Bildung braucht gute Gebäude - von der Kindertageseinrichtung bis zur Hochschule“, sagte Thüringens Bildungs- und Wissenschaftsminister Christian Tischner.
Zeithorizont und Fristen
Die Förderperiode beginnt am 1. Januar 2026 und läuft bis Ende 2029. Geförderte Vorhaben müssen laut Bundesangaben spätestens bis Ende 2032 abgeschlossen sein. Damit bleibt den Trägern ein mehrjähriger Umsetzungsrahmen, innerhalb dessen Planungs-, Vergabe- und Bauphasen zu organisieren sind.
Konkrete Aufteilung der Mittel
Aus der Gesamtsumme von 101,6 Millionen Euro ergibt sich auf Jahresbasis die folgende Verteilung:
| Zeitraum | Gesamt Thüringen | davon Forschung & Hochschulen | davon Kindertagesstätten |
|---|---|---|---|
| 2026–2029 (insgesamt) | 101,6 Mio. € | ~60,96 Mio. € (60 %) | ~40,64 Mio. € (40 %) |
| Pro Jahr (durchschnittlich) | 25,4 Mio. € | ~15,2 Mio. € | ~10,1 Mio. € |
Was Eltern und Träger jetzt wissen sollten
Für Eltern und Kita-Träger sind drei Punkte relevant: Erstens ermöglichen die Mittel kurzfristig Investitionen in Raumqualität und Hitzeschutz, was direkt das Raumklima und den Betreuungsalltag beeinflussen kann. Zweitens müssen Träger Förderanträge stellen — Zuständigkeiten und Fristen legen die Länder fest, hier ist die Abstimmung mit dem Thüringer Bildungsministerium bzw. den zuständigen kommunalen Stellen erforderlich. Drittens ist der Abschlusszeitraum bis Ende 2032 wichtig für die Planung: Sanierungen und Neubauten sollten so terminiert werden, dass Bauphasen, Finanzierungserfordernisse und Betreuungsaufrechterhaltung berücksichtigt werden.
Diese Bundeszuwendung ist Teil einer bundesweiten Initiative: Aus dem Sondervermögen werden zwischen 2026 und 2029 insgesamt 4 Milliarden Euro an die Länder verteilt. In Thüringen verantwortet das Bildungsministerium die passgenaue Verwendung der Mittel für Wissenschafts- und Betreuungsinfrastruktur.