Bezirkshauptmannschaft verhängt Badeverbot
Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt‑Umgebung hat für den Badeteich St. Margarethen ein Badeverbot erlassen, das am 23. Juli in Kraft tritt und bis auf Weiteres gilt. Anlass sind Messungen, die eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwerts für Escherichia‑coli (E. coli) ergeben haben.
Messwerte deutlich über dem Grenzwert
Laut den Untersuchungsergebnissen, die am 21. Juli genommen wurden, wurden an zwei Messpunkten des Teichs 816 bzw. 1.733 koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter Wasser festgestellt. Der zulässige Grenzwert liegt bei 500 Kolonien pro 100 Milliliter. Weil diese Werte die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, ordnete die Bezirkshauptmannschaft das Badeverbot an.
| Datum der Messung | Messpunkt A | Messpunkt B | Grenzwert |
|---|---|---|---|
| 21. Juli | 816 | 1.733 | 500 |
Ursachen, Folgen und Verantwortliche
Die Behörde führt die erhöhte Belastung auf mögliche Einträge durch menschliche oder tierische Fäkalien zurück. E. coli dient als Indikator für fäkale Verunreinigung und weist auf ein gesteigertes Gesundheitsrisiko hin — insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.
- Die Biologische Station Illmitz ist zuständig für die regelmäßigen Kontrollen der Badewasserqualität.
- Im Badeteich von St. Margarethen gibt es laut Land keine technische Möglichkeit, das Wasser aufzubereiten.
- Das Badeverbot wird aufgehoben, sobald Messwerte wieder unter den gesetzlichen Grenzwert fallen.
Wie lange bleiben Bakterien nachweisbar?
Die Bezirkshauptmannschaft verweist auf die durchschnittliche Lebensdauer von E. coli in Gewässern von etwa drei Wochen. Das bedeutet nicht automatisch, dass das Verbot so lange bestehen bleibt; die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf Folgeuntersuchungen und der Unterschreitung des Grenzwerts.
Für die Menschen im Bezirk hat das Badeverbot kurzfristig Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung in St. Margarethen und auf mögliche Besucherströme in heißen Tagen. Badende werden gebeten, das Verbot ernst zu nehmen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Die zuständigen Behörden haben Kontrollen angekündigt und werden über neue Messergebnisse informieren.
Praktische Hinweise:
- Vermeiden Sie das Baden und den Kontakt mit dem Wasser, solange das Verbot gilt.
- Halten Sie Kinder und Haustiere vom Teichufer fern, um mögliche Infektionen zu verhindern.
- Informieren Sie sich vor einem Besuch der Anlage über aktuelle Hinweise der Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft.