Ein schwerwiegender Zwischenfall auf der A2 Südautobahn hat am vergangenen Samstagvormittag die Polizei auf den Plan gerufen: Nach Angaben der Exekutive geriet ein Paar während der Fahrt in einen heftigen Streit. Dabei soll der 42-jährige Lebensgefährte der am Steuer sitzenden 41-jährigen Frau die Augen zugehalten und sie verbal bedroht haben. In der Folge sei es zu einer gefährlichen Verkehrssituation gekommen; die Frau soll zudem durch Schläge im Gesicht verletzt worden sein.
Kind an Bord: zusätzliche Dimension der Straftat
Im Fahrzeug befand sich zudem die 11-jährige Tochter der Frau. Die Anwesenheit eines Kindes hebt den Vorfall von einem reinen Beziehungsdelikt zu einer Angelegenheit mit erheblicher Gefährdung Dritter, insbesondere Minderjähriger.
„Weiters verletzte er sie durch Schläge schwer im Gesicht. Ebenfalls im Fahrzeug befand sich die 11-jährige Tochter der Frau“, so die Polizei.
Nach dem Vorfall soll der 42-Jährige die Frau an der gemeinsamen Wohnadresse im Bezirk St. Veit/Glan erneut bedroht haben. Die 41-Jährige begab sich daraufhin in das Klinikum Klagenfurt, wie es im Polizeibericht heißt.
Polizeiliche Maßnahmen und Stand der Ermittlungen
Die Exekutive konnte den Tatverdächtigen später in der Wohnung eines Bekannten aufspüren. Gegen ihn wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Anzeige auf freiem Fuß an; weitere Ermittlungen sind noch ausständig.
- Tatzeit: Samstagvormittag, 8. August (Bericht der Polizei)
- Ort: A2 Südautobahn im Bereich Knoten Villach; Wohnadresse im Bezirk St. Veit/Glan
- Beteiligte: 41-jährige Frau (Opfer), 42-jähriger Lebensgefährte (Tatverdächtiger), 11-jährige Tochter (im Fahrzeug)
Für die Menschen im Raum Villach sind daran mehrere Aspekte relevant: Neben der unmittelbaren Sorge um die gesundheitliche Situation der Geschädigten steht die Sicherheit im Straßenverkehr im Zentrum. Situationen, in denen Fahrerinnen oder Fahrer abgelenkt, eingeschränkt oder behindert werden, bergen erhebliches Unfallrisiko — erst recht auf Hochgeschwindigkeitsstrecken wie der Südautobahn.
Außerdem weist der Fall auf das Problem der häuslichen Gewalt hin, das sich nicht auf private Räume beschränkt, wenn Auseinandersetzungen im Straßenverkehr stattfinden. Die verhängten polizeilichen Maßnahmen sollen zunächst zum Schutz der Betroffenen dienen; der Ablauf weiterer strafrechtlicher Schritte hängt von den laufenden Ermittlungen und möglichen Anzeigen ab.
| Datum | Maßnahme | Status |
|---|---|---|
| 8. August | Vorfall auf A2, Frau verletzt | Polizeibericht |
| nachfolgend | Betretungs- und Annäherungsverbot | ausgesprochen |
Betroffene und Zeugen solcher Vorfälle können sich an die örtliche Polizei wenden. Wer Hinweise zur Klärung des Tathergangs geben kann, ist gebeten, diese an die Exekutive weiterzuleiten, damit die noch ausstehenden Erhebungen abgeschlossen werden können.