Eine Eisenstädter Familie, die Ende April mit zwei Autos zu einer Zirkusvorstellung fuhr, steht nach dem vergnüglichen Ausflug nun vor einer rechtlichen und finanziellen Auseinandersetzung. Die Familie hatte auf der Wiese geparkt, auf der das Zirkuszelt sowie Lkw und Wohnwägen standen. Nach der Vorstellung erhielt der Pkw-Zulassungsinhaber ein Anwaltsschreiben aus Wien, in dem behauptet wird, sein „ruhiger Besitz“ sei durch das Parken „eigenmächtig und rechtswidrig gestört“ worden.
Forderung und Reaktion
Dem Schreiben zufolge sollte der Betroffene entweder einer Unterlassungserklärung zustimmen und zusätzlich die bislang entstandenen Kosten für Beweiserhebung und Bearbeitung in Höhe von €337,92 tragen oder sich einer Besitzstörungsklage stellen. Die Familie erklärt, sie habe beim Parken keine Hinweise gesehen, die das Abstellen der Fahrzeuge verboten hätten, und sei auch nicht von Zirkusmitarbeitern darauf hingewiesen worden.
„Ich finde das eine absolute Frechheit. Es war nichts ausgeschildert, dass man dort nicht stehen darf. Außerdem sind bei der Ankunft auch schon andere Autos dort gestanden,“
Die Familie hat mittlerweile selbst einen Rechtsanwalt eingeschaltet, um die Forderung anzufechten.
Warum der Fall Lokalpolitik und Besucher betrifft
Der Vorfall hat mehrere praktische Konsequenzen für Eisenstädterinnen und Eisenstädter: Wer während Veranstaltungen auf unklar ausgewiesenen Flächen parkt, kann später mit Forderungen konfrontiert werden. Organisatoren und Grundstücksbesitzer können Privatinteressen geltend machen, oft ohne Vorwarnung, wenn keine Beschilderung oder Absperrung vorhanden ist. Besonders relevant ist dies bei temporären Großveranstaltungen wie Zirkusgastspielen, die mehrere Tage oder Wochen andauern – in diesem Fall war der Zirkus rund zwei Wochen in Eisenstadt zu Gast.
- Angegebene Forderung: €337,92
- Betroffene Fahrzeuge: rund 30 Autos an jenem Tag (laut Angaben der Familie)
- Dauer des Gastspiels: etwa zwei Wochen im April
Was Betroffene jetzt tun können
Die Familie hat bereits rechtliche Hilfe in Anspruch genommen. Betroffene, die ähnliche Schreiben erhalten, sollten folgende Schritte erwägen:
- Schriftliche Kopien der Anwaltspost sichern und Fristen prüfen.
- Fotos von der Örtlichkeit (Parkplatzsituation, Beschilderung) sammeln, wenn noch verfügbar.
- Rechtsanwalt oder Rechtsberatung kontaktieren, um die Zulässigkeit der Forderung und mögliche Gegenansprüche zu prüfen.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Geforderter Betrag | €337,92 |
| Anzahl geparkter Autos (Angabe Familie) | rund 30 |
| Dauer des Zirkusgastspiels | rund zwei Wochen |
Derzeit gastiert erneut ein Zirkus in Eisenstadt, jedoch ein anderer als im April. Ob weitere Anwohner ähnliche Forderungen erhalten haben, ist nicht bekannt. Für Besucher von Veranstaltungen empfiehlt sich verstärktes Augenmerk auf Ausschilderung und Hinweise des Veranstalters, um spätere rechtliche und finanzielle Überraschungen zu vermeiden.