Konflikt im Bierzelt führte zu Verletzungen und Strafverfahren
Bei einem Zeltfest in Andau kam es zu einer handfesten Auseinandersetzung, die später vor dem Landesgericht Eisenstadt verhandelt wurde. Im Zentrum stand ein 35-jähriger Mann, dem die Staatsanwaltschaft mehrere tätliche Angriffe zur Last legte. Dem Verfahren lagen mehrere Verletzte und übereinstimmende Schilderungen der Abläufe zugrunde.
Alkoholisierung, Bissverletzungen, Krankenstand
Gutachter rekonstruierten anhand des Konsums, dass der Angeklagte an dem Tag über einen längeren Zeitraum alkoholische Getränke zu sich genommen hatte. Als konsistente Bezugsgröße wurde ein Promillewert von 2,8 für eine Person mit 90 Kilogramm und einer Körpergröße von 1,83 Meter errechnet. Als Trinkmenge wurden unter anderem ein halber Liter Jägermeister, ein Bier und mehrere Weißerspritzer in 1,5-Liter-Gebinden benannt; dies ergäbe nach Darstellung der Beteiligten rund 7,5 Liter Wein als Vergleichswert.
Während des Handgemenges wurden mindestens zwei Personen verletzt: Ein Mitglied des Veranstaltungsteams erlitt eine schwere Fingerverletzung – die Fingerkuppe wurde teilweise abgetrennt und später im Krankenhaus wieder angenäht. Ein weiteres Vereinsmitglied gab an, in den Oberschenkel gebissen worden zu sein; er berichtete von starken Schmerzen nach dem Vorfall. Die Ärztliche Behandlung führte bei einem der Geschädigten zu einem Krankenstand von vier Wochen.
„Ich kann mich an all das nicht mehr erinnern.“
Mit diesen Worten bestritt der Angeklagte vor Gericht die Erinnerung an die Ereignisse jener Nacht. Er behauptete zudem, sich nicht daran zu erinnern, zur Polizei angerufen zu haben – obwohl er um 1:46 Uhr einen Notruf abgesetzt habe, in dem er von einem Übergriff berichtete und von mehreren Tätern, darunter angeblich auch zwei Polizeibeamte, sprach. Ermittlungen gegen die Beamten führten zu deren Entlastung.
Ablauf nach Zeugenaussagen und richterliche Nachfrage
Anwältin Ina‑Christin Stiglitz beantragte für die beiden Geschädigten Schadenersatz in der Höhe von 2.500 bzw. 1.000 Euro, den das Gericht in Teilen anerkannte. Vor Gericht schilderten Zeugen, wie der Angeklagte nach dem ersten Zwischenfall weiter randalierte und es zu weiteren Rangeleien kam. Als ein Vereinsmitglied ihn am Arm packte, habe der Angeklagte ohne Vorwarnung zugebissen. Bei einem anderen Eingreifen sei derselbe Beschuldigte auf den Boden geraten und habe wiederum zugebissen.
- Ort: Zeltfest in Andau
- Alter des Angeklagten: 35 Jahre
- Gutachterlicher Promillewert: 2,8 (bei 90 kg/1,83 m)
- Verletzungen: teilweise abgetrennte Fingerkuppe (operativ versorgt), Bisswunde am Oberschenkel
- Ausfall: vier Wochen Krankenstand
Was Betroffene und Verein beachten sollten
Der Fall macht deutlich, welche Risiken bei größeren Veranstaltungen mit Alkoholausschank bestehen: Übergriffe können zu schweren Verletzungen führen, die rechtliche Folgen für Beteiligte und Organisation haben. Für Vereine und Veranstalter sind klare Sicherheitskonzepte, geschultes Personal und eine rasche Dokumentation von Vorfällen wichtig, um Verletzten rasch zu helfen und den Ablauf eines etwaigen Gerichtsverfahrens nachvollziehbar zu machen.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Veranstaltungsort | Andau (Zeltfest) |
| Gericht | Landesgericht Eisenstadt |
| Strafrechtliche Folgen | Schadenersatzzahlungen beantragt/teilweise zugesprochen |
Die Verhandlung setzte auf Augenzeugenaussagen, ärztliche Befunde und ein alkoholmedizinisches Gutachten. Für die Bewohnerinnen und Bewohner in Andau sowie Veranstalter im Bezirk bleibt relevant, dass alkoholbedingte Eskalationen nicht nur medizinische, sondern auch juristische Konsequenzen nach sich ziehen können.