Landesweite Verordnung gilt auch für Lilienfeld
Die Landesforstdirektion hat angesichts der anhaltenden Trockenheit und einer bevorstehenden Hitzewelle in Niederösterreich wieder eine Waldbrandverordnung erlassen. Diese Maßnahme umfasst alle Bezirke des Bundeslandes und betrifft somit auch den Bezirk Lilienfeld. Ziel der Verordnung ist es, das Entstehen von großflächigen Waldbränden bei den prognostizierten hohen Temperaturen zu verhindern.
Als Begründung verweist die Behörde auf großflächige Oberbodentrockenheit, die laut den zuständigen Meteorologinnen und Meteorologen der GeoSphere Austria das Risiko von Flächenbränden deutlich erhöht. Eine Entspannung der Situation wird für die kommenden Tage nicht erwartet, vielmehr dürfte die Hitzewelle die Lage verschärfen.
Was ist verboten und welche Folgen drohen?
Die Verordnung untersagt ausdrücklich das Entzünden von offenem Feuer sowie das Rauchen im Wald und in Waldnähe. Damit sind auch verbreitete Freizeitaktivitäten wie Grillen an Waldrändern oder Lagerfeuer auf Waldwegen untersagt. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme, die potenziell größere Schäden an Menschen, Eigentum und der Natur verhindern soll.
- Verbotene Tätigkeiten: offenes Feuer, Rauchen in oder nahe dem Wald
- Zweck: Vermeidung von Flächenbränden während der Trockenperiode und Hitzewelle
- Rechtsfolge: bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen
Die Landesforstdirektion weist darauf hin, dass bei Zuwiderhandlung empfindliche Bußgelder verhängt werden können. Konkret können Strafen von bis zu 7.300 Euro verhängt werden. Die Höhe der Sanktion hängt von Umständen und Schwere des Verstoßes ab.
Konkrete Bedeutung für Bewohner und Ausflügler
Für die Bevölkerung im Bezirk Lilienfeld hat die Verordnung mehrere praktische Folgen: Wer Wanderungen, Pilger- oder Ausflugsrouten in den Wäldern plant, muss sich auf veränderte Verhaltensregeln einstellen. Besonders betroffene Gruppen sind:
- Wandernde und Pilger entlang der Via Sacra und anderer Routen
- Familien, die Grill- oder Picknickplätze in Waldnähe nutzen
- Waldbesitzer und Forstbetriebe, die erhöhte Vorsicht walten lassen müssen
Es empfiehlt sich, vor geplanten Aktivitäten aktuelle Informationen der Landesforstdirektion oder der Gemeinde einzuholen. In vielen Gemeinden informieren die Gemeindeverwaltungen und Feuerwehren über lokale Einschränkungen und Kontrollen.
Kurze Übersicht
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit, somit auch Bezirk Lilienfeld |
| Verboten | Offenes Feuer und Rauchen im Wald und in Waldnähe |
| Konsequenz bei Verstoß | Bußgelder bis zu 7.300 Euro |
Die Verordnung ist eine präventive Reaktion auf die aktuelle Witterungslage. Für die Menschen im Bezirk Lilienfeld bedeutet sie, dass übliche Freizeitaktivitäten im und nahe dem Wald aktuell nicht durchgeführt werden dürfen und erhöhte Vorsicht sowie Rücksichtnahme geboten sind.