Politik

Trump startet neuen Versuch, Geburtsrecht für „Geburtstourismus“ einzuschränken

Präsident Trump hat ein Dekret unterzeichnet, mit dem Neugeborenen von Müttern, die nur zur Geburt in die USA reisen, die automatische US-Staatsbürgerschaft entzogen werden soll. Ein weiteres Dekret erlaubt die Aberkennung von Staatsbürgerschaft bei nachträglich erschlichenem Erwerb; Diplomaten und Angehörige von Terrororganisationen werden ausdrücklich genannt.

Trump startet neuen Versuch, Geburtsrecht für „Geburtstourismus“ einzuschränken
©Illustration KI Katharina Sturm / steirerblatt.at

Exekutiver Vorstoß nach Supreme‑Court‑Niederlage

Präsident Donald Trump hat am Wochenende ein neues Dekret unterzeichnet, das die automatische Verleihung der US‑Staatsbürgerschaft an in den Vereinigten Staaten geborene Kinder bestimmter Personengruppen beschränken soll. Hintergrund ist der politische Vorstoß gegen sogenannten „Geburtstourismus“, also Reisen in die USA mit dem vorrangigen Ziel, ein Kind auf US‑Territorium zur Welt zu bringen und damit dessen Staatsbürgerschaft zu sichern.

Inhalt der Dekrete

Aus den offiziellen Ausführungen geht hervor, dass die Regierung zwei zentrale Maßnahmen erlassen hat:

  • Neugeborenen, deren Mütter allein zur Geburt in die USA einreisen, soll künftig nicht mehr automatisch die US‑Staatsbürgerschaft zugesprochen werden.
  • In einem zweiten Dekret wird festgehalten, dass die Regierung die Staatsbürgerschaft im Nachhinein aberkennen kann, wenn diese unter vorgeäußerten Tatsachen erlangt wurde; zudem nennt das Dekret Fälle, in denen die Zuerkennung grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, etwa bei Eltern, die Mitglieder einer Terrororganisation sind oder Angehörige ausländischer Botschaften.

Verfassungsrechtlicher Kontext und mögliche Folgen

Der Vorstoß erfolgt, obwohl der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten Ende Juni in einem bedeutsamen Urteil entschieden hatte, dass Kinder, die in den USA geboren werden, weiterhin automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten — selbst wenn die Eltern sich nur vorübergehend oder unerlaubt im Land aufhalten. Das Geburtsrecht fußt auf dem 14. Zusatzartikel der US‑Verfassung, der seit 1868 allgemein als Grundlage für das Jus soli gilt. Präsident Trump kritisierte das Urteil als

„sehr unglücklich“

und setzt nun erneut auf exekutive Maßnahmen, um die Praxis einzuschränken. Solche Dekrete könnten jedoch wiederum zu gerichtlichen Anfechtungen führen. Bereits in der Vergangenheit hatte die Rechtsprechung exekutive Eingriffe in verfassungsrechtlich garantierte Rechte überprüft; auch diesmal ist mit Klagen von Betroffenen oder zivilrechtlichen Organisationen zu rechnen.

Praktische und rechtliche Unklarheiten

Offen geblieben ist, wie die Regierung im Einzelfall nachweisen will, dass eine Frau ausschließlich zur Geburt in die USA eingereist ist. Die praktische Umsetzung und Beweisführung stellen erhebliche Herausforderungen dar und könnten zu umfangreichen Verwaltungsverfahren führen. Zudem ist fraglich, wie die Ausgestaltung internationaler Diplomatenfamilien und andere Sonderfälle behandelt wird, wenn gleichzeitig die Ausnahmetatbestände enger gefasst werden.

Ausblick

Die vorgestellten Dekrete treffen auf einen institutionellen Rahmen, in dem die Verfassung durch den Supreme Court maßgeblich ausgelegt wird. Sollte die Exekutive weiterhin versuchen, das Geburtsrecht per Dekret zu beschränken, sind erneute juristische Auseinandersetzungen wahrscheinlich. Politisch bleibt die Frage, wie sich der Schritt auf die öffentliche Debatte zu Migration und Staatsbürgerschaft auswirkt und ob Kongress oder Gerichte den Exekutivvorstoß stoppen oder bestätigen werden.

MaßnahmeWesentliche Inhalte
Beschränkung bei GeburtstourismusKein automatischer Staatsbürgerschaftsanspruch für Kinder von Müttern, die ausschließlich zur Geburt einreisen
Aberkennung und AusschlussgründeNachträgliche Aberkennung bei Täuschung; Ausnahme/Verweigerung bei Eltern, z. B. Mitglieder von Terrororganisationen oder Diplomaten
Katharina Sturm
Katharina KI Leiterin des Ressorts Politik online

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