Neuordnung der Schulstandorte im Bezirk: Was sich ändert
Die Bildungsdirektion Kärnten hat für diesen Herbst mehrere Schulauf- und -zusammenlegungen bestätigt, die auch den Bezirk Wolfsberg betreffen. Grundlage ist das Kärntner Schulgesetz, das in Paragraf 11, Absatz 4 eine Mindestzahl an schulgeldenden Kindern im Einzugsbereich vorschreibt. Demnach darf eine Volksschule nur weiter betrieben werden, wenn im Umkreis mindestens 30 sprengelangehörige Schulkinder vorhanden sind, die an diesem Standort angemeldet sind.
Für den Standort Steindorf ergab sich laut Bildungsdirektion „
dringender Handlungsbedarf“, weil dort von aktuell 28 Kindern nach Abschluss der vierten Schulstufe nur noch 16 verbleiben würden. In Wolfsberg selbst wird mit Stichtag 1. September die Musikmittelschule Wolfsberg aufgelassen. Die Polytechnische Schule Wolfsberg wird in die Mittelschule St. Andrä integriert.
In der Landeshauptstadt Klagenfurt sind ebenfalls organisatorische Änderungen geplant: Die beiden Volksschulstandorte Waidmannsdorf (VS 9/10) und Welzenegg (VS 14/27) standen bereits seit Jahren unter gemeinsamer Leitung. Mit September werden die Standorte VS 10 Waidmannsdorf und VS 27 Welzenegg offiziell aufgelassen und in die jeweiligen Hauptstandorte übernommen.
Warum die Zusammenlegungen erfolgen
Die Bildungsbehörde nennt als Gründe unter anderem die Möglichkeit einer standortübergreifend abgestimmten und flexiblen Raumplanung, die gebündelte Nutzung von Klassen-, Förder- und Funktionsräumen sowie den Abbau von Parallelstrukturen. Für betroffene Eltern und Gemeinden bedeutet das konkret veränderte Schulwege, mögliche Änderungen bei Betreuungs- und Förderangeboten sowie Anpassungen beim Einsatz von Lehrpersonal.
- Betroffene Standorte im Bezirk: Musikmittelschule Wolfsberg, Polytechnische Schule Wolfsberg (Integration in Mittelschule St. Andrä).
- Weitere Maßnahmen in der Region: Auflassung einzelner Volksschulstandorte in Klagenfurt (Waidmannsdorf, Welzenegg) mit Zusammenführung in Hauptstandorte.
- Rechtliche Grundlage: Kärntner Schulgesetz, Paragraf 11 Abs. 4 (Mindestzahl von 30 Schulkinder im Umkreis).
In den vergangenen 15 Jahren wurden laut Bildungsdirektion in Kärnten insgesamt 44 Schulen aufgelassen: darunter 17 Volksschulen, 5 Mittelschulen, 19 Expositurklassen, 2 Sonderschulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sowie 1 Allgemeine Sonderschule. Die Bildungsdirektion betont, sie stehe im engen Austausch mit den Schulerhaltern betroffener Standorte, wenn es um mögliche zukünftige Schließungen geht.
Was Eltern und Gemeinden jetzt wissen sollten
Für betroffene Familien sind folgende Punkte relevant:
- Ab dem Schuljahr, das mit 1. September beginnt, gelten die organisatorischen Änderungen; Eltern werden von den Schulen und Schulerhaltern informiert.
- Veränderungen können längere Schulwege, andere Schulbusrouten oder geänderte Betreuungszeiten nach sich ziehen; Nachfrage bei Gemeinde- bzw. Schulstellen zur Organisation des Schulwegs wird empfohlen.
- Für Lehrpersonen und Verwaltungspersonal sind Neuverteilungen möglich; konkrete Dienstpostenreglungen erfolgen über die jeweils zuständigen Stellen.
| Standort | Massnahme | Bemerkung |
|---|---|---|
| Musikmittelschule Wolfsberg | Auflassung | Mit Stichtag 1. September |
| Polytechnische Schule Wolfsberg | Integration | In die Mittelschule St. Andrä |
| Volksschule Steindorf | Auflassung (geplant) | Grund: Unterschreitung der Mindestschülerzahl |
Die aktuellen Entscheidungen sind Teil eines längerfristigen Strukturwandels in der Schulorganisation Kärntens. Für Eltern und Gemeindeverantwortliche im Bezirk Wolfsberg bleibt jetzt wichtig, die Informationen der Bildungsdirektion und der lokalen Schulerhalter genau zu verfolgen und die angekündigten Übergangsregelungen sowie Angebote für Transport und Betreuung zu klären.