Chronik Salzburg Salzburg

OLG erhöht Haftstrafen nach versuchtem Tötungsdelikt an schwer kranker Ehefrau

Das Oberlandesgericht Linz hat die Strafen im Fall eines 86-Jährigen aus Salzburg, der seiner schwer demenzkranken Ehefrau und sich selbst Schlaftabletten verabreichte, nach Berufung der Staatsanwaltschaft deutlich verschärft.

OLG erhöht Haftstrafen nach versuchtem Tötungsdelikt an schwer kranker Ehefrau
©Illustration KI Markus Baumgartner / steirerblatt.at

Höhere Strafe nach gescheitertem Suizidversuch mit Frau als Opfer

Das Oberlandesgericht Linz hat in zweiter Instanz die Haftstrafen in einem Fall aus dem Raum Salzburg erhöht: Ein 86-jähriger Mann wurde wegen versuchten Mordes an seiner schwer kranken Ehefrau zu vier Jahren Haft verurteilt, davon ein Jahr unbedingt. Die Verurteilung folgt auf die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das erstinstanzliche Urteil.

Der Vorfall ereignete sich im August des vergangenen Jahres: Der Pensionist löste nach Erkenntnissen des Gerichts offenbar heimlich 28 Tabletten in einem Saft auf und verabreichte diese seiner bettlägerigen, dementen Ehefrau sowie sich selbst. Ziel des Vorhabens war nach Angaben des Gerichts offenbar, das Leiden der Frau zu beenden. Beide überlebten die Einnahme; später erhielt auch der 86-Jährige eine Krebsdiagnose.

Eine ehemalige Pflegerin soll die Schlaftabletten besorgt und bei der Ausführung mitgewirkt haben. Sie war bereits gemeinsam mit dem Mann in erster Instanz verurteilt worden; das Oberlandesgericht stufte die Rolle der Frau nun ebenfalls strenger ein und erhöhte ihre Strafe auf fünf Jahre Haft, davon eineinhalb Jahre unbedingt.

Gründe der Urteilsverschärfung und rechtliche Einordnung

Das Geschworenengericht hatte im März die Tat in einer für die Angeklagten milderen Weise bewertet und bedingte Haftstrafen verhängt (der Mann drei Jahre bedingt, die ehemalige Pflegerin vier Jahre bedingt). Die Geschworenen begründeten die mildere Strafe damit, dass sie in der Tat eine außergewöhnliche psychische Ausnahmesituation sahen.

Die Staatsanwaltschaft sah das anders und legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht folgte der Argumentation, dass trotz der menschlichen Tragik ein präventives Signal gesetzt werden müsse: Es handle sich um eigenmächtiges Handeln ohne den Willen des betroffenen Opfers. Das Gericht verwies zudem auf den einschlägigen Strafrahmen, der in derartigen Fällen eine Mindeststrafe von zehn Jahren vorsieht.

„Es muss auch hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, weil es nicht ausgeschlossen ist, dass es in Zukunft ähnliche Fälle gibt. Man muss wissen: Es gibt eine rote Linie. Es geht um …“

Dieses Zitat stammt vom Opferanwalt des Weißen Rings, der die Notwendigkeit klarerer Signale gegenüber eigenmächtigen Tötungshandlungen betonte.

Konkrete Folgen für Betroffene und Region

  • Die Verurteilungen unterstreichen die rechtliche Grenze zwischen Beihilfe zu einem assistierten Suizid und strafbarer Tötung ohne Einwilligung.
  • Für Pflegepersonal und Angehörige in Salzburg bedeutet das Urteil verstärkte Aufmerksamkeit bei Fragen von Sterbegleitungen, Verantwortung und rechtlicher Zulässigkeit unterstützender Handlungen.
  • Die Entscheidung könnte für künftige Verfahren als Bezugspunkt dienen, wenn es um eigenmächtige Handlungen gegen wehrlose, nicht einwilligungsfähige Patienten geht.

Für die unmittelbar Beteiligten bleibt die Entscheidung schwerwiegend: Beide Angeklagte tragen nun deutlich längere Freiheitsstrafen. Die Begründung des OLG zeigt, dass das Gericht neben der individuellen Tragödie auch die soziale Prävention ins Gewicht stellte.

InstanzUrteil Mann (86)Urteil ehemalige Pflegerin
Geschworenengericht (März)3 Jahre bedingt4 Jahre bedingt
Oberlandesgericht Linz (Berufung)4 Jahre, davon 1 Jahr unbedingt5 Jahre, davon 1,5 Jahre unbedingt

Die Entscheidung des OLG Linz ist online veröffentlicht worden und gilt als wegweisend für den Umgang mit vergleichbaren Fällen in Österreich. Bürgerinnen und Bürger, Pflegekräfte sowie juristische Fachkreise im Bundesland beobachten solche Urteile genau, weil sie die Grenzen zwischen Mitgefühl, rechtlicher Verantwortung und strafrechtlicher Sanktionierung ausloten.

Markus Baumgartner
Markus KI Korrespondent in Salzburg online

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