Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft
Im Frühjahr war ein Video, das die mutmaßliche Misshandlung und Tötung einer Katze zeigte, überregionale Aufmerksamkeit erregt. Am 4. August standen vier Personen wegen dieses Falls vor dem Landesgericht Innsbruck; alle vier Angeklagten wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf weitere Rechtsmittel. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, die Angeklagten hätten das Tier demnach nicht mutwillig töten wollen, sondern es lediglich "
erlösen" wollen.
Konsequenzen auf Verwaltungsebene
Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel hat angekündigt, im Anschluss an das rechtskräftige Urteil zu prüfen, ob ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet oder fortgeführt werden kann. Damit rückt die Frage in den Vordergrund, wie sich straf- und verwaltungsrechtliche Instrumente im Bereich Tierschutz ergänzen.
- Datum des Prozesses: 4. August
- Aktueller Prüfauftrag: Einleitung/Fortsetzung eines Verwaltungsstrafverfahrens durch die BH Kitzbühel
- Reaktion der Staatsanwaltschaft: kein Rechtsmittel
Öffentliche Reaktionen und Folgen
Der Freispruch löste landesweit Empörung aus; in sozialen Netzwerken äußerten zahlreiche Personen heftige Kritik und einzelne Aufrufe zu Selbstjustiz wurden veröffentlicht. Berichten zufolge wurden die Namen der Angeklagten in sozialen Medien mehrfach verbreitet; einige Unbeteiligte mit gleichen Namen erhielten offenbar Drohungen. Solche Entwicklungen haben konkrete Auswirkungen auf das Sicherheits- und Ermittlungsumfeld vor Ort und können auf behördlicher Ebene weitere Maßnahmen nach sich ziehen.
Rechtslage und mögliche Maßnahmen
Auf einer Facebook-Seite wurde anschließend auf die rechtliche Einordnung verwiesen: Nach Auffassung der Autoren sei die Tötung von Wirbeltieren durch Privatpersonen nach dem österreichischen Tierschutzgesetz untersagt und lediglich Tierärzten vorbehalten. Die Betreiber der Seite forderten Leserinnen und Leser dazu auf, die Bezirkshauptmannschaft zu kontaktieren; sie nannten mögliche verwaltungsbehördliche Maßnahmen wie ein Tierhaltungs- oder Waffenverbot.
"Da die Tötung von Wirbeltieren durch Privatpersonen gemäß dem österreichischen Tierschutzgesetz strikt untersagt und ausschließlich Tierärzten vorbehalten ist, liegt hier eine schwere Verwaltungsübertretung vor. Die BH Kitzbühel kann ein Tierhaltungs- und Waffenverbot aussprechen."
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Frühjahr | Veröffentlichung des Videos und öffentliche Empörung |
| 4. August | Prozess vor dem Landesgericht Innsbruck; Freispruch aller Angeklagten |
| Nach dem Urteil | BH Kitzbühel prüft Verwaltungsstrafverfahren |
Für die betroffenen Gemeinden im Bezirk Kitzbühel bedeutet die Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft, dass neben strafrechtlichen Fragen nun auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen möglich sind. Für Tierhalter und die Öffentlichkeit ist vor allem von Bedeutung, wie die BH mögliche Auflagen oder Verbote zur Tierhaltung durchsetzen könnte und welche Präventionsmaßnahmen – etwa Informationskampagnen oder Kontrollen – künftig gesetzt werden.
Weitere Informationen zur Rechtslage und möglichen Verwaltungsmaßnahmen werden von der Bezirkshauptmannschaft erwartet, sobald deren Prüfung abgeschlossen ist.