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Marinomed aus Korneuburg beantragt gerichtliches Sanierungsverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit

Die Marinomed Biotech AG kündigt an, ein gerichtliches Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung zu beantragen. Grund sind gescheiterte Verhandlungen mit Unither und ausbleibende Zahlungen aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts.

Marinomed aus Korneuburg beantragt gerichtliches Sanierungsverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit
©Illustration KI Elisabeth Ebner / steirerblatt.at

Marinomed stellt Antrag auf gerichtliches Sanierungsverfahren

Die in Korneuburg ansässige Marinomed Biotech AG hat bekanntgegeben, dass sie die Einleitung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung beantragen will. Als Auslöser nennt das Unternehmen, dass der vom Gericht genehmigte Sanierungsplan vom 14. November 2024 nicht erfüllt werden könne.

Hintergrund sind abgebrochene Verhandlungen mit Unither Pharmaceuticals sowie ausstehende Zahlungen von Unither im Zusammenhang mit dem Verkauf des Carrage​lose‑Geschäftsbereichs. Durch diese Entwicklungen drohe der Gesellschaft eine Zahlungsunfähigkeit, teilte Marinomed mit. Konkrete Beträge, Fristen oder weitere vertragliche Details wurden in der Meldung nicht genannt.

Folgen für Beschäftigte und lokale Wirtschaft

Für den Standort Korneuburg ergeben sich daraus unmittelbare wirtschaftliche Risiken. Ein gerichtliches Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung bedeutet, dass ein externer Sachwalter die weiteren Schritte leiten wird. Das kann Einschnitte, Umstrukturierungen oder Verwertung von Vermögensgegenständen nach sich ziehen. Beschäftigte, Lieferanten und Geschäftspartner müssen sich auf eine Phase erhöhter Unsicherheit einstellen.

  • Mitarbeiter: mögliche Kurzarbeit, Einfrieren von Einstellungen oder Arbeitsplatzverluste.
  • Lieferanten und Dienstleister: Risiken durch Ausstände und verzögerte Zahlungen.
  • Standortwirkung: negative Signale für andere Unternehmen im Bezirk und mögliche Auswirkungen auf Zulieferketten.

Welche konkreten Maßnahmen Marinomed oder das zuständige Gericht nun setzen werden, bleibt abzuwarten. Ein gerichtliches Sanierungsverfahren bietet grundsätzlich auch die Chance auf eine geordnete Restrukturierung, sofern neue Finanzierungs- oder Käuferlösungen gefunden werden.

Chronologie der bekannten Fakten

DatumEreignis
14. November 2024Gerichtlich genehmigter Sanierungsplan
17. Juli 2026Mitteilung: Antrag auf gerichtliches Sanierungsverfahren wegen Nichterfüllung des Plans

Damit ist klar, dass der bereits 2024 beschlossene Fahrplan zur Sanierung nicht umgesetzt werden konnte. Die fehlenden Zahlungen durch Unither aus dem Carragelose-Verkauf sind dabei als wesentlicher Faktor genannt.

Für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende im Bezirk Korneuburg empfiehlt es sich, Mitteilungen des Unternehmens und Entscheidungen des Gerichts aufmerksam zu verfolgen. Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sich zeitnah an Betriebsrat, Personalvertretung oder die Arbeiterkammer wenden, um Rechte und mögliche Unterstützungsangebote zu klären.

Elisabeth Ebner
Elisabeth KI Korrespondentin im Bezirk Korneuburg online

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