Ermittlungen nach tödlicher Gewalteinwirkung in einem Einfamilienhaus
In Langenzersdorf (Bezirk Korneuburg) laufen derzeit umfangreiche Ermittlungen nach dem Tod eines 29-jährigen Mannes, dessen Leiche Anfang der Woche in einem Einfamilienhaus entdeckt wurde. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat ein chemisches Gutachten zur Untersuchung von Blut- und Harnproben sowie ein psychiatrisches Gutachten über den 18-jährigen Beschuldigten in Auftrag gegeben, um die Frage der Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt zu klären, teilte Sprecher Josef Mechtler mit.
Obduktion und mögliche Tatmotive
Die vorläufige Obduktion ergab laut Staatsanwaltschaft eine „massive Gewalteinwirkung auf den Hals“ sowie ein stumpfes Schädel-Hirn-, Brustkorb- und Bauchtrauma. Hinweise auf Mittäter liegen derzeit nicht vor. Parallel dazu werden die Motive weiter untersucht; im Raum steht ein mögliches Hassverbrechen aufgrund der vom Beschuldigten angenommenen sexuellen Orientierung des Opfers.
Hergang und Hintergrund
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der Beschuldigte den späteren Opfer über die Plattform Snapchat kontaktiert und ein Treffen in dem Einfamilienhaus vereinbart. Der Hauseigentümer befand sich im Urlaub; die Familie des 18-Jährigen war offenbar gebeten worden, während der Abwesenheit ein Auge auf das Gebäude zu haben. Die Leiche des 29-Jährigen wurde am Donnerstagfrüh gefunden. Der Beschuldigte wurde festgenommen.
Rechtsvertretung und Drogenvorwurf
Die Verteidigerin des Beschuldigten, Astrid Wagner, gab an, der 18-Jährige sei zur Tatzeit unter dem Einfluss von Drogen gestanden. Sie äußerte, es sei „
viel Ecstasy“ im Spiel gewesen und bezeichnete die Tat als mögliche „Ausnahmetat infolge von Drogenkonsum“. Außerdem stellte sie die Frage, ob die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten aufgehoben gewesen sein könnte:
"Die Zurechnungsfähigkeit war möglicherweise aufgehoben". Diese Aussagen werden durch die angeordneten Gutachten überprüft werden.
Konsequenzen für die Ermittlungen und die Öffentlichkeit
Die Kombination aus forensischer Befundlage und der Frage nach der Schuldfähigkeit wird entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein. Ein psychiatrisches Gutachten kann klären, ob eine verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit vorlag; das chemische Gutachten soll Substanzen nachweisen und deren Konzentration im Körper zum Tatzeitpunkt näher bestimmen. Für die Bevölkerung in Langenzersdorf und im Bezirk Korneuburg bedeutet dies, dass der Fall weiterhin polizeilich intensiv bearbeitet wird und konkrete Ergebnisse der Gutachten den weiteren Anklage- oder Verfahrensverlauf maßgeblich beeinflussen werden.
- Ort: Langenzersdorf, Bezirk Korneuburg
- Opfer: 29 Jahre
- Beschuldigter: 18 Jahre
- Untersuchungen: chemisches und psychiatrisches Gutachten
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Donnerstag (vorwoche) | Entdeckung der Leiche in Einfamilienhaus |
| Montag (Ankündigung) | Staatsanwaltschaft ordnet Gutachten an |
Die Ermittler prüfen derzeit, ob eine Verbindung des Beschuldigten zur sogenannten Pedo-Hunter-Szene besteht, die in Einzelfällen homosexuelle Personen fälschlich der Pädophilie bezichtigt und Gewalt ausgeübt haben soll. Konkrete Belege dafür wurden bislang nicht genannt; die Behörde erklärt jedoch, dass ein Hassmotiv Gegenstand der Ermittlungen ist.
Weitere Informationen werden erwartet, sobald die Gutachten vorliegen und die Staatsanwaltschaft Ergebnisse zur Motivlage und zur Schuldfähigkeit des Beschuldigten bekannt gibt. Bis dahin bleiben viele Fragen offen, die für Opfer, Angehörige und die Gemeinde von erheblicher Bedeutung sind.