Was kommt auf Tierhalter im Bezirk Hermagor zu?
Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor weist darauf hin, dass mit der 2. Tierhaltungsverordnung bundesweit einheitliche Mindeststandards für Tierhalterinnen und Tierhalter eingeführt wurden. Betroffen sind unter anderem Hundehaltungen sowie das Halten von Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln. Ziel der neuen Regelung ist laut der BH, spontane Tierkäufe zu reduzieren und durch Wissensvermittlung Tierleid sowie menschliche Überforderung zu verhindern.
Für den Erwerb des Sachkundenachweises sind je nach Tierart vierstündige Kurse vorgesehen, die Grundlagen zur Herkunft, Haltung, Pflege, Verhalten sowie zum sicheren Umgang und zur Verwahrung der jeweiligen Tierarten vermitteln. Zudem werden rechtliche Basiskenntnisse zur Tierhaltung geschult. Ergänzend müssen Hundehalterinnen und -halter innerhalb eines Jahres nach Beginn der Hundehaltung einen zweistündigen Praxiskurs mit dem eigenen Hund absolvieren.
Ausnahmen und wer befreit ist
- Befreite Berufsgruppen: Personen mit einschlägiger Ausbildung oder beruflicher Qualifikation, etwa Tierärzte oder Hundetrainer.
- Bestehende Hundehaltung: Personen, die bereits einen Hund halten und diesen in der Heimtierdatenbank gemeldet haben oder in den letzten zwei Jahren einen Hund gehalten haben, sind ebenfalls ausgenommen.
- Papageien: Halterinnen und Halter bestimmter Papageienvogel-Arten, die bereits mittels Wildtiermeldung gemäß § 25 TSchG angemeldet sind, sind befreit.
Sanktionen bei Nicht-Einhaltung
Die BH macht deutlich: Wer künftig betroffene Tierarten ohne Sachkundenachweis hält, muss mit empfindlichen Verwaltungsstrafen rechnen. In der Mitteilung heißt es dazu:
"Wer zukünftig einen Hund, ein Reptil, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel ohne Sachkundenachweis hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro, rechnen."
Diese Strafrahmen unterstreichen die Ernsthaftigkeit, mit der die Landesregelung durchgesetzt werden soll.
Organisation der Kurse und Gültigkeit
Informationen zum konkreten Kursangebot sind auf der Landeswebsite unter www.sachkundenachweis.ktn.gv.at abrufbar. Wichtig für Teilnehmende: Die Kurse dürfen nur von Personen abgehalten werden, die von der Landesregierung namentlich veröffentlicht wurden. Die Sachkundenachweise sind grundsätzlich im Bundesland der geplanten Haltung zu absolvieren, gelten jedoch bundesweit.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Kursdauer (je nach Tierart) | 4 Stunden |
| Praktischer Hundekurs | 2 Stunden (innerhalb 1 Jahr) |
| Verwaltungsstrafe (erstmalig) | bis 3.750 Euro |
| Verwaltungsstrafe (Wiederholung) | bis 7.500 Euro |
Für Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Hermagor bedeutet das: Wer die Anschaffung eines Hundes, die Pflege exotischer Tiere oder die Haltung bestimmter Vögel plant, sollte sich frühzeitig über Kursangebote und mögliche Befreiungsgründe informieren, um unnötige Kosten zu vermeiden und Rechtskonformität sicherzustellen.
Weitere Auskünfte erteilt die Bezirkshauptmannschaft Hermagor telefonisch unter 050 536/63000 oder per E‑Mail an post.bhhe@ktn.gv.at.