Die Europäische Union hat mit einer neuen Vorschrift den Schritt gesetzt, dass große Unternehmen unverkaufte Kleidungsstücke und Schuhe künftig nicht mehr vernichten dürfen. Die Maßnahme tritt ab heute in Kraft und soll Hersteller sowie Handelsketten verpflichten, unverkaufte Ware anders zu verwerten — etwa durch Weiterverkauf, Spende oder Aufbereitung.
Was die Regel erlaubt und untersagt
Ausgenommen von dem Verbot sind Waren, die gefährlich, beschädigt oder verschmutzt sind oder die sich nicht wiederverwenden beziehungsweise wiederaufbereiten lassen. Ebenfalls zulässig bleibt die Vernichtung, wenn mehrere sozialwirtschaftliche Einrichtungen in der EU eine angebotene Spende nicht innerhalb vorgegebener Fristen angenommen haben. Für kleinere Unternehmen treten die Vorgaben später in Kraft.
Ökologische Bilanz und wirtschaftliche Folgen
Die EU-Kommission beziffert, dass in Europa jährlich zwischen 4 und 9 Prozent der unverkauften Textilien zerstört werden, noch bevor sie getragen wurden. Diese Abfälle würden etwa 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen verursachen. Solche Zahlen bilden die Grundlage für das Vorgehen gegen die bisher weit verbreitete Praxis der Entsorgung neuwertiger Ware.
- Umweltorganisationen sehen einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung.
- Handelsverbände warnen vor zusätzlichen Kosten für Lagerung, Sortierung und Dokumentation.
- Für Konsumentinnen und Konsumenten könnten mehr Restposten, Outlets und Second-Hand-Angebote verfügbar werden.
„einen wichtigen historischen Meilenstein“
Greenpeace begrüßt die Regel als „einen wichtigen historischen Meilenstein“. In Österreich schlägt die Umstellung jedoch erwartungsgemäß anders aus: Nach Angaben von Greenpeace hat Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) das vorgeschriebene nationale Begleitgesetz bisher nicht umgesetzt. Das bedeutet, dass das Verbot in Österreich zwar formal gilt, aber derzeit ohne festgelegte strafrechtliche Konsequenzen blieb. Greenpeace schätzt, dass allein im Jahr 2021 in Österreich rund 4,6 Millionen Kilogramm neuwertige Kleidung und Schuhe vernichtet wurden, mit einem Wert von etwa 155 Millionen Euro.
Praktische Herausforderungen für Handel und Logistik
Der Handelsverband Deutschland (HDE) weist auf operative Hürden hin: Nicht jede unverkaufte Ware lasse sich ohne Weiteres erneut anbieten. Gründe seien beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder ein geringer Warenwert. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sieht zugleich Chancen, etwa erhöhte Angebote in Outlets, Restpostenmärkten oder Second-Hand-Kanälen, und mögliche ökologische Vorteile, wenn weniger neuwertige Produkte vernichtet werden.
Für Händler entstehen zusätzliche Belastungen: Aufwand und Kosten für Lagerhaltung, Sortierung, gegebenenfalls Aufbereitung sowie erweiterte Dokumentation und rechtliche Prüfungen. Solche Mehraufwendungen könnten mittelfristig zu Anpassungen bei Preisen, Sortimenten oder Logistikstrategien führen.
| Angabe | Zahl |
|---|---|
| Anteil zerstörter Textilien (EU, jährlich) | 4–9 % |
| CO2-Emissionen durch diese Abfälle | 5,6 Mio. t |
| Vernichtete Kleidung/Schuhe in Österreich (2021) | 4,6 Mio. kg |
| Geschätzter Wert dieser Vernichtung in Österreich (2021) | 155 Mio. € |
Folgen und offene Fragen
Die Regel fordert Unternehmen heraus, ihre Rückführungs- und Verwertungsprozesse neu zu organisieren. Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte das mehr verfügbare Ware zu reduzierten Preisen bedeuten. Politisch bleibt vor allem in Österreich die Frage offen, wie Verstöße geahndet werden sollen, solange das nationale Begleitgesetz fehlt. Ohne klare Sanktionen droht laut Greenpeace, dass das Verbot „ins Leere läuft“.
Die Umsetzungspraxis wird entscheidend sein: Wie schnell Händler ihre Logistik anpassen, wie Sozialwirtschaft und Second-Hand-Sektor strukturiert in die Verwertung eingebunden werden und welche Nachweise europäischen Behörden verlangen, entscheidet über die Wirksamkeit der Maßnahme für Klima und Ressourcenschutz — und über die wirtschaftlichen Belastungen für Betriebe.