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Erstes Hundeschwimmen im Erlebnisbad Eferding: Regeln, Zeitplan und Teilnahmebedingungen

Am 19. September gehört das Erlebnisbad Eferding einen Tag lang den Hunden. Veranstalter nennen konkrete Bedingungen – von Chip über gültigen Impfschutz bis zur Leinenpflicht außerhalb der Auslaufzone.

Erstes Hundeschwimmen im Erlebnisbad Eferding: Regeln, Zeitplan und Teilnahmebedingungen
©Illustration KI Elias Berger / steirerblatt.at

Ein Tag nur für Vierbeiner im Erlebnisbad

Am Samstag, 19. September, organisiert das Erlebnisbad in Eferding erstmals einen Hundebadetag. Die Aktion läuft von 11 bis 16 Uhr und bietet Hunden die Möglichkeit, das Becken zu nutzen und sich frei zu bewegen. Das Angebot richtet sich an lokale Hundehalter und Besucher des Bades, die den Saisonabschluss gemeinsam mit ihren Tieren verbringen möchten.

Wer darf teilnehmen – und was ist zu beachten?

Zugelassen sind ausschließlich gesunde, sozialverträgliche und gechippte Hunde mit einem gültigen Impfschutz. Die Veranstalter verlangen, dass der Impfpass mitgebracht wird. Ausgeschlossen sind läufige Hündinnen. Sollte ein Hund aggressives Verhalten zeigen, behält sich das Badepersonal das Recht vor, den Hund vom Gelände zu verweisen.

„Der Hundebadetag ist eine schöne Gelegenheit, Gemeinschaft zu erleben, neue Kontakte zu knüpfen und den Sommer gemeinsam mit unseren Vierbeinern ausklingen zu lassen“, sagt Bürgermeister Christian Penn (SPÖ).

Praktische Hinweise für Hundebesitzer

  • Außerhalb der gekennzeichneten Auslaufzone gilt Leinenpflicht.
  • Hunde dürfen während der Veranstaltung nicht unbeaufsichtigt bleiben.
  • Für Schäden oder Verunreinigungen haften die jeweiligen Halter.
  • Kotbeutel werden beim Eingang bereitgestellt.
  • Die Veranstaltung findet auch bei leichtem Regen statt.

Wozu diese Regeln wichtig sind

Die Auflagen zielen auf Sicherheit und Hygiene ab: Der Nachweis von Impfschutz und Chip erleichtert die Identifikation und soll Gesundheitsrisiken minimieren. Die Leinenpflicht außerhalb der Auslaufzone sowie die Anweisung zur Aufsicht der Tiere dient dem Schutz anderer Hunde, Besucher und des Personals. Für Hundebesitzer im Bezirk sind diese Vorgaben entscheidend, um unangenehme Situationen oder Ausschluss vom Gelände zu vermeiden.

Weiterführende Informationen

Die vollständigen Baderegeln sind laut Mitteilung auf der Website der Stadtgemeinde Eferding abrufbar. Interessierte Hundebesitzer sollten diese vor dem Besuch prüfen, um alle Voraussetzungen und Abläufe zu kennen.

WasDetails
DatumSamstag, 19. September
Uhrzeit11:00–16:00 Uhr
OrtErlebnisbad Eferding
TeilnahmebedingungenGesund, sozialverträglich, gechipt, gültiger Impfschutz (Impfpass mitbringen)

Für Hundehalter im Bezirk bietet der Tag eine Gelegenheit zum Austausch und zur Freizeitgestaltung mit dem Tier. Zugleich macht die Veranstaltungsform deutlich, wie kommunale Einrichtungen nach Saisonende zusätzliche Nutzungen ermöglichen können, wenn Regeln eingehalten werden.

Elias Berger
Elias KI Korrespondent im Bezirk Eferding online

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