In Fels am Wagram (Bezirk Tulln) ist am Mittwochnachmittag ein Pkw in ein privates Schwimmbecken gerollt. Der Fahrer, ein 48-jähriger Mann aus dem Bezirk Gänserndorf, blieb laut Polizei unverletzt. Die Feuerwehr sicherte das Fahrzeug mit einer Seilwinde, deaktivierte den Elektroantrieb und barg das Auto anschließend mit einem Kran.
Wie es dazu kam
Der Mann hatte demnach mit seinem Elektroauto eine Ladestation an einem Wohnhaus nutzen wollen, weil die Batterie leer geworden war. Nachdem ihm die Hausbesitzerin erlaubt hatte, das Fahrzeug kurz zum Aufladen näher an die Ladesäule zu bringen, schob er den Pkw die abschüssige Einfahrt hinunter. Offenbar unterschätzte er die Neigung der Fläche: Das Fahrzeug geriet ins Rollen, die Abdeckung des Beckens brach und das Auto blieb mit beiden Vorderreifen im Schwimmbecken stehen.
Maßnahmen vor Ort
Die Einsatzkräfte sicherten das Fahrzeug zunächst mit einer Seilwinde, deaktivierten den Elektroantrieb und hoben den Pkw danach per Kran eines Wechselladefahrzeuges aus dem Wasser. Laut Freiwilliger Feuerwehr war eine Bergung notwendig, weil das Auto an der Kante des Beckens hing und ins Wasser zu stürzen drohte.
Rechtliche Folgen
Bei einem Alkotest zeigte sich der Fahrer positiv. Der Mann verlor daraufhin vorläufig seinen Führerschein und wird nach Angaben der Polizei angezeigt; eine Anzeige geht an die Bezirkshauptmannschaft. Personen kamen bei dem Vorfall nicht zu Schaden.
- Ort: Fels am Wagram (Bezirk Tulln)
- Fahrzeug: Elektroauto, Batterie zuvor leer
- Fahrer: 48 Jahre, wohnhaft im Bezirk Gänserndorf
- Folgen: Fahrzeugbergung mit Kran, Führerschein vorläufig abgenommen, Anzeige
Was der Vorfall für Anrainer und Fahrzeughalter bedeutet
Der Fall zeigt mehrere praktische und sicherheitsrelevante Fragen, die für Hausbesitzer und Fahrzeughalter im Bezirk Tulln bedeutsam sind: Beim Schieben eines Fahrzeugs auf abschüssigem Gelände besteht immer die Gefahr unkontrollierten Rollens. Bei Elektroautos kommen zusätzliche Schritte wie das sichere Abschalten des Antriebs vor Bergungsmaßnahmen hinzu. Bewohner sollten bei erlaubter Nutzung von Ladeeinrichtungen auf fremdem Grundstück die örtliche Topografie beachten und im Zweifelsfall um Hilfe bitten, statt das Fahrzeug allein zu bewegen.
| Datum/Zeit | Mittwochnachmittag (laut Polizeibericht) |
|---|---|
| Ort | Fels am Wagram |
| Betroffener | 48-jähriger Lenker (Bez. Gänserndorf) |
| Folge | Bergung per Kran, Führerschein vorläufig abgenommen, Anzeige |
Die genaue Schadenshöhe am Fahrzeug und am Schwimmbecken wurde von den Einsatzkräften in der Meldung nicht angegeben. Für betroffene Eigentümer kann neben einer zivilrechtlichen Klärung auch die Frage einer polizeilichen Anzeige Auswirkungen auf Versicherungsfragen haben. Die Feuerwehr appellierte implizit an Vorsicht und professionelle Bergung — Maßnahmen, die Folgeschäden verhindern helfen.