Hohes Risiko durch Asbest‑Spätfolgen
Nach Angaben der Berufsgenossenschaft BAU (BG BAU) sterben in Deutschland jährlich rund 1.600 Menschen an den Spätfolgen einer Asbestexposition. Die Organisation weist darauf hin, dass die langen Latenzzeiten von Asbestfolgen dazu führen, dass Erkrankungen noch Jahrzehnte nach der Exposition auftreten können. Betroffen sind vor allem Gebäude, die vor dem Verbot von Asbest errichtet wurden.
„In Gebäuden, die vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 erbaut wurden, muss mit Asbest zum Beispiel in Fliesenklebern, Putzen, Estrich oder Spachtelmassen gerechnet werden. Dieser Asbestverdacht betrifft drei Viertel aller Bestandsgebäude. Im Rahmen von Renovierungen und Umbauten kann Asbest freigesetzt werden“, sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU.
Statistik 2025: Todesfälle und Verdachtsanzeigen
Die BG BAU nennt für das Jahr 2025 insgesamt 470 Todesfälle unter Versicherten. Von diesen sind 396 auf Berufskrankheiten zurückzuführen; davon entfielen 291 Todesfälle auf asbestbedingte Erkrankungen. Zudem gingen 22.102 Anzeigen wegen des Verdachts auf eine Berufskrankheit ein — ein Plus von 4,9 Prozent gegenüber 2024 und rund 34 Prozent mehr seit 2021.
Besonders häufig meldeten Arbeitgeber oder Ärzte 2025 folgende Beschwerden und Diagnosen:
- Lärmschwerhörigkeit
- Hautkrebs durch natürliche ultraviolette Strahlung
- Bandscheibenprobleme der Lendenwirbelsäule
- Gonarthrose (Kniegelenkverschleiß)
- Schulterverletzungen, insbesondere Läsionen der Rotatorenmanschette
Asbestverdachtsfälle im Kontext
Im Berichtsjahr entfielen 2.304 Verdachtsanzeigen auf asbestbedingte Berufskrankheiten, was mehr als 10 Prozent aller gemeldeten Berufskrankheiten entspricht. Diese Zahl unterstreicht, dass Asbest nach wie vor eine zentrale Herausforderung in der Prävention darstellt — gerade im Zuge von Renovierungen und Sanierungsarbeiten in Bestandsbauten.
| Indikator | Zahl 2025 |
|---|---|
| Gesamt-Todesfälle (Versicherte BG BAU) | 470 |
| Davon Berufskrankheiten | 396 |
| Davon asbestbedingt | 291 |
| Verdachtsanzeigen Berufskrankheiten | 22.102 |
| Asbestverdachtsanzeigen | 2.304 |
Arbeitsunfälle: positive Entwicklung
Parallel zum Anstieg bei Berufskrankheiten verzeichnet die BG BAU einen Rückgang meldepflichtiger Arbeitsunfälle: Mit 89.113 Fällen wurde 2025 erstmals die Grenze von 90.000 unterschritten. Die Unfallquote, ausgedrückt als Anzahl der Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollbeschäftigte, lag bei 42,95. Die BG BAU betont, dass in den vergangenen fünf Jahren fast 15.000 Unfälle weniger gemeldet wurden — ein Hinweis auf wirkende Präventionsmaßnahmen.
Von den tödlichen Arbeitsunfällen im Jahr 2025 waren 74 Beschäftigte betroffen. Häufige Unfallursachen blieben Abstürze, herabfallende oder kippende Bauteile sowie Anfahr- oder Überfahrunfälle.
Folgen für Bauwirtschaft und Gesundheitsschutz
Die Zahlen zeigen ein zweigeteiltes Bild: Zwar deuten sinkende Unfallzahlen auf Fortschritte in der Arbeitssicherheit hin, gleichzeitig halten asbestbedingte Erkrankungen die Sterblichkeitsrate durch Berufskrankheiten hoch. Für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Sanierungsfirmen bedeutet das, dass bei Arbeiten an älteren Gebäuden weiterhin strenge Schutz- und Prüfpflichten gelten.
Wesentliche Schlussfolgerungen sind:
- Erhöhte Wachsamkeit und konsequente rechtliche sowie technische Maßnahmen bei Sanierungen in Altbauten.
- Gezielte Information und Fortbildung der Beschäftigten über asbesthaltige Baustoffe und sichere Arbeitsverfahren.
- Fortsetzung und Ausbau von Präventionsprogrammen, um sowohl akute Unfallrisiken als auch langfristige Berufskrankheiten zu reduzieren.
Die BG BAU bleibt als Melde- und Präventionsinstanz zentral für die Umsetzung dieser Maßnahmen. Die vorgelegten Daten belegen, dass trotz erfolgreicher Reduktion kurzfristig meldepflichtiger Unfälle langfristige Gefahren durch historische Schadstoffe nicht unterschätzt werden dürfen.