In der Nacht des 6. Juli verlor eine Autofahrerin im Gemeindegebiet von Fraham die Kontrolle über ihr Fahrzeug und überschlug sich im Straßengraben. Bei dem Unfall auf der B134 Wallerner Straße wurden die 48-jährige Lenkerin und ihr zwölfjähriger Sohn verletzt und mit unbestimmten Verletzungsgraden ins Klinikum Wels eingeliefert.
Unfallhergang und Befunde
Die Frau war gegen kurz vor 22 Uhr in Richtung Breitenaich unterwegs, als sie im Ortschaftsbereich Aumühle in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn abkam. Das Fahrzeug überschlug sich daraufhin im Straßengraben. An dem Wagen entstand ein Totalschaden.
„Mit 1,24 Promille am Steuer verlor eine Lenkerin am Abend des 6. Juli in Fraham die Kontrolle über ihr Auto.“
Nach Polizeiangaben ergab ein im Klinikum durchgeführter Alkotest einen Wert von 1,24 Promille. Den Führerschein der Frau beschlagnahmten die Beamten vorläufig. Die alarmierten Feuerwehren stellten das Elektrofahrzeug wieder auf die Räder, sicherten es und reinigten die Fahrbahn. Die B134 war im Bereich der Unfallstelle rund eineinhalb Stunden gesperrt.
Konkrete Folgen für Betroffene und Verkehr
Für die betroffene Familie bedeutet der Vorfall neben körperlichen Verletzungen auch medizinische Versorgung und mögliche rechtliche Konsequenzen durch den Alkoholbefund und den Führerscheinentzug. Für Pendler und Anrainer sorgte die zeitweise Sperre der B134 für Verzögerungen am Abend.
- Ort: Aumühle, Fraham
- Datum/Zeit: 6. Juli, kurz vor 22 Uhr
- Alkoholwert: 1,24 Promille
- Folge: Fahrzeug Totalschaden, Mutter und Sohn ins Klinikum Wels
Solche Unfälle unterstreichen die Gefahren von Alkohol am Steuer, gerade wenn Kinder mit an Bord sind. Neben straf- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen drohen bei derartigen Befunden auch zivilrechtliche Folgen, etwa gegenüber der Versicherung, wenn grob fahrlässiges Verhalten festgestellt wird.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Fahrzeug | Elektroauto (Totalschaden) |
| Verletzte | Frau (48) und Sohn (12), unbestimmte Verletzungsgrade |
| Sperrdauer B134 | Rund 1,5 Stunden |
Die Polizei nahm Ermittlungen zum genauen Unfallhergang auf. Hinweise zum Unfall oder Zeugenaufrufe lagen in den verfügbaren Berichten nicht; Rückfragen zu laufenden Ermittlungen sind an die zuständige Polizeiinspektion zu richten.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer im Bezirk bleibt dies eine Mahnung: Schon moderate Alkoholisierung kann Fahrtüchtigkeit und Reaktionsvermögen so weit beeinträchtigen, dass selbst bei routinierten Verkehrsteilnehmern schwerwiegende Unfälle mit weitreichenden Folgen entstehen können.