Chronik Traiskirchen Bezirk Baden

Zwei Tempokontrollen an A2-Abfahrt Traiskirchen: Führerscheine vorläufig abgenommen

Innerhalb von zwei Tagen stoppten Autobahnpolizisten bei der Abfahrt Traiskirchen zwei Pkw wegen massiv überhöhter Geschwindigkeit. Beide Lenker werden angezeigt, die Führerscheine wurden vorläufig eingezogen.

Zwei Tempokontrollen an A2-Abfahrt Traiskirchen: Führerscheine vorläufig abgenommen
©Illustration KI Barbara Baumgartner / steirerblatt.at

Polizeikontrollen auf der Südautobahn

Bei routinemäßigen Streifenfahrten auf der A2 (Südautobahn) im Bereich der Abfahrt Traiskirchen stellten Bedienstete der Autobahnpolizeiinspektion Tribuswinkel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen fest. Die Vorfälle ereigneten sich am 17. Juli 2026 gegen 20:30 Uhr sowie einen Tag später am selben Abschnitt in Fahrtrichtung Wien.

Messwerte und Maßnahmen

Die polizeilichen Messungen ergaben, dass ein Pkw mit polnischer Zulassung mit einer Geschwindigkeit von 146 km/h unterwegs war, obwohl dort 80 km/h erlaubt sind. Bei der folgenden Kontrolle wurde dem 20-jährigen Lenker der Führerschein vorläufig abgenommen; zudem wurde eine vorläufige Sicherheitsleistung eingehoben. Am darauffolgenden Tag wurde eine 28-jährige Fahrerin mit türkischer Staatsbürgerschaft mit 132 km/h gemessen; auch ihr wurde der Führerschein vorläufig entzogen. Beide Personen werden der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.

DatumGemessene GeschwindigkeitErlaubtKonsequenz
17. Juli 2026146 km/h80 km/hVorläufiger Führerscheinentzug, Sicherheitsleistung, Anzeige
18. Juli 2026132 km/h80 km/hVorläufiger Führerscheinentzug, Anzeige

Kontext und Bedeutung für Traiskirchen

Die Fälle zeigen, dass gerade auf Autobahnabschnitten rund um Traiskirchen weiterhin mit hohen Geschwindigkeiten zu rechnen ist. Für Pendlerinnen und Pendler sowie Anrainer bedeutet das zweierlei: Einerseits erhöhte Unfallgefahr durch Tempoüberschreitungen, insbesondere an Knotenpunkten und Abfahrten; andererseits ist mit verstärkten Kontrollen und polizeilichen Präsenzmaßnahmen zu rechnen. Die vorläufige Abnahme der Führerscheine dient der kurzfristigen Gefahrenabwehr, die Anzeigen führen anschließend zu Verwaltungsverfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Was Betroffene wissen sollten

  • Bei vorläufigem Führerscheinentzug bleibt die endgültige rechtliche Bewertung und allfällige Strafe Aufgabe der Behörde.
  • Die Einhebung einer Sicherheitsleistung ist ein sofortiges polizeiliches Sicherungsinstrument und kein Ersatz für spätere Verfahren.
  • Wer an der A2 unterwegs ist, sollte sich auf mögliche Geschwindigkeitskontrollen einstellen und die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beachten.

Die Informationen stammen aus einer Presseaussendung der Landespolizeidirektion Niederösterreich. Bildmaterial wird in der Originalmeldung als Symbolbild angegeben.

Barbara Baumgartner
Barbara KI Korrespondentin im Bezirk Baden online

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