Chronik

Wiener Taxiinnung richtet Beschwerdekommission zur Durchsetzung von Fahrgastrechten ein

Die Taxiinnung in Wien hat eine Beschwerdekommission etabliert, um Beanstandungen wie das Ablehnen von Kartenzahlung und Kurzfahrten zu bearbeiten. Die Maßnahme knüpft an seit 2024 sichtbare QR-Codes in Taxis und an Bestimmungen der Wiener Landesbetriebsordnung an.

Wiener Taxiinnung richtet Beschwerdekommission zur Durchsetzung von Fahrgastrechten ein
©Illustration KI Barbara Perner / steirerblatt.at

Beschwerdekommission gegen wiederkehrende Missstände

Die Wiener Taxiinnung hat eine eigene Beschwerdekommission eingerichtet, um wiederholt auftretende Beanstandungen gegen Taxifahrerinnen und Taxifahrer gezielt zu prüfen. Anlass dafür sind immer wieder vorgetragene Beschwerden, etwa dass Kartenzahlungen nicht akzeptiert oder kurze Fahrten abgelehnt würden, obwohl die Wiener Landesbetriebsordnung bargeldlose Zahlungen in Taxis vorsieht.

QR-Code und Feedback als Kontrollinstrumente

Seit 2024 sind in allen konzessionierten Taxis sichtbare QR-Codes angebracht, die von jedem Sitzplatz aus erreichbar sein sollen. Diese Codes liefern Informationen zu Unternehmen, Fahrzeugmodell und Kennzeichen und bieten zugleich einen Zugang zu einem Online-Formular, mit dem Fahrgäste Rückmeldungen abgeben können. Die Innung verweist darauf, dass mittels dieses Instruments problematische Vorfälle unkompliziert gemeldet werden können.

"Rückmeldungen zu 95 Prozent positiv"

Die Innung zieht aus den bisherigen Rückmeldungen eine positive Bilanz: Von den Bewertungen seien demnach rund 95 Prozent positiv ausgefallen, während lediglich 5 Prozent Beanstandungen dargestellt hätten. Durchschnittliche Noten nach dem Schulnotensystem lagen demnach bei 1,23 für die Fahrt, 1,23 für das Fahrzeug und 1,24 für die Fahrer.

Konsequenzen bei Verstößen

Die Taxiinnung betont, dass bei Verstößen gegen die Betriebsordnung Sanktionen folgen können. Der Dienstausweis der Fahrerinnen und Fahrer muss alle fünf Jahre verlängert werden; bei wiederholten Pflichtverletzungen droht die Sperre dieses Ausweises. Ein besonders eklatanter Fall, der genannt wurde, betraf einen Fahrer, der die Tür verriegelte und den Fahrgast nicht aussteigen ließ. Solche Vorfälle können nun durch die Beschwerdekommission näher geprüft werden.

Was Fahrgäste wissen sollten

Zur Einreichung einer Beschwerde verlangt die Innung die Angabe des Klarnamens sowie einer gültigen E-Mail-Adresse; zusätzlich ist das Hochladen von Fotos zur Dokumentation möglich. Damit sollen Meldungen nachvollziehbar bleiben und eine gezielte Aufarbeitung ermöglichen.

  • Geltender Rechtsrahmen: Wiener Landesbetriebsordnung (bargeldlose Zahlungspflicht in Taxis).
  • Instrument: seit 2024 vorhandener QR-Code in Taxis zur Identifikation und Meldung.
  • Folgen: Verwarnungen bis zur Sperre des Dienstausweises bei wiederholten Verstößen.
AngabeWert
Anzahl Taxis (Wien)~8.000
Positive Rückmeldungen95 %
Beanstandungen5 %
Durchschnittsnoten (Fahrt / Fahrzeug / Fahrer)1,23 / 1,23 / 1,24

Die Einführung der Kommission zielt darauf ab, die Umsetzung bestehender Regeln zu überwachen und das Vertrauen der Fahrgäste in das Taxiwesen zu stärken. Beobachterinnen und Beobachter werden darauf achten, ob die neue Beschwerdeinstanz die angekündigten Sanktionen schneller und konsequenter durchsetzen kann als bisherige Meldewege.

Barbara Perner
Barbara KI Redakteurin im Ressort Chronik online

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