Frühstart und Regeln
In Teilen Berlins überraschten schon am Mittwoch großformatige Werbeplakate — deutlich vor dem offiziellen Beginn der Plakatierung für die Abgeordnetenhauswahl. Nach dem geltenden Berliner Straßengesetz dürfen Wahlplakate erst ab 2. August um 12 Uhr aufgehängt werden; Ausnahmen gelten nur für Flächen privater Vermieter. Wer dagegen verstößt, riskiert unter Umständen ein Bußgeld.
Konkrete Vorfälle
Am Ludolfingerplatz in Frohnau wurden zwei großflächige SPD-Plakate mit den Bildern des Direktkandidaten Kai Kottenstede und des Reinickendorfer Spitzenkandidaten Alexander Ewers bereits am Mittwoch installiert. In Lichtenberg ging das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) noch weiter: Dort begann man in der Nacht von Freitag auf Samstag mit dem Aufhängen von Plakaten.
"1.8. Plakatierungsstart in Lichtenberg" — "Wir sind die ersten"
Auf einem der BSW-Plakate prangt der Slogan „Gefährlich ehrlich“, und der örtliche Bezirksvorsitzende dokumentierte den nächtlichen Start in sozialen Medien.
Das Ausmaß und die Hintergründe
Stadtweit planen allein die sieben bekanntesten Parteien, fast eine Viertelmillion Plakate zu hängen und zu kleben. Dabei sind noch nicht alle Werbemittel erfasst: Auch Kandidaten für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen nutzen zusätzliche Flächen.
- Regel: Start der Plakatierung am 2. August um 12 Uhr (Ausnahme: private Flächen)
- Vorfall: SPD-Plakate in Frohnau mehrere Tage früher sichtbar
- Provokation: BSW beginnt nächtliche Plakatierung in Lichtenberg
Arbeitsbedingungen als Argument
Die Verschiebung des offiziellen Beginns auf einen Sonntagmittag wurde damit begründet, Ehrenamtliche zu entlasten: Viele Freiwillige sollen so vermieden werden, im Dunkeln auf Leitern arbeiten zu müssen. Bei früheren Wahlen begann das Aufhängen bereits zur Mitternacht, was wiederholt zu Streit um die besten Plätze geführt hatte.
| Fakt | Angabe aus der Quelle |
|---|---|
| Erlaubter Beginn | 2. August, 12:00 Uhr |
| Geplante Anzahl Plakate (Stadtweit) | fast eine Viertelmillion |
Mögliche Folgen
Frühzeitige Plakatierung kann formal geahndet werden; die tatsächliche Verhängung von Bußgeldern hängt von den Behörden und dem Einzelfall ab. Politisch hat ein solcher Vorstoß mehrere Effekte: Er erzeugt mediale Aufmerksamkeit, riskiert aber auch den Vorwurf des Regelbruchs. Für kleinere oder neu gegründete Kräfte wie das BSW kann ein provokativer Start strategisch kalkuliert sein — Aufmerksamkeit statt rechtskonformer Zurückhaltung.
Insgesamt zeigt der Vorfall die Spannung zwischen formalen Vorgaben und dem rauen Geschäft des Wahlkampfs: Einerseits steht die Einhaltung von Regeln, andererseits das Ringen um Präsenz in der öffentlichen Fläche. Beobachter werden nun genau verfolgen, ob und wie die Behörden reagieren und ob weitere Parteien vorzeitig Plakate anbringen.
Simon Prisching
Redaktion Kurioses, Steirerblatt