Gesellschaft

Untersuchungsausschuss will gegen Ex-Senator Chialo Ordnungsgeld klagen

Der Ausschuss plant, wegen Auskunftsverweigerung von Joe Chialo eine Klage auf ein Ordnungsgeld einzubringen. Ziel ist eine neue Befragung und der Abschluss der Beweisaufnahme vor der nächsten Plenarsitzung.

Untersuchungsausschuss will gegen Ex-Senator Chialo Ordnungsgeld klagen
©Illustration KI Michael Rauch / steirerblatt.at

Vorstoß des Ausschusses gegen Auskunftsverweigerung

Der Untersuchungsausschuss, der die umstrittene Vergabe von Fördermitteln im Bereich Antisemitismus untersucht, bereitet nach Angaben der Ausschussvorsitzenden Manuela Schmidt (Linke) die Einreichung einer Klage auf ein Ordnungsgeld gegen den früheren Kultursenator Joe Chialo (CDU) vor. Hintergrund ist, dass Chialo Mitte Juni in einer Zeugenbefragung größtenteils von seinem Recht auf Auskunftsverweigerung Gebrauch machte und viele Fragen nicht beantwortete.

Ziel: noch eine Zeugeneinvernahme und ein fristgerechter Abschluss

Der Ausschuss möchte Chialo erneut einladen und hofft, die Beweisaufnahme rechtzeitig zum geplanten Beratungstermin über den Abschlussbericht abzuschließen. Nach Angaben von Schmidt läuft bis zum Dienstag, 14. Juli, eine Frist, in der Stellungnahmen zum Wortprotokoll der Sitzung möglich sind; im Anschluss daran sei die Klage vorgesehen. Schmidt äußerte die Erwartung, dass das zuständige Landgericht zügig entscheide, damit — falls nötig — noch vor der Plenarsitzung am 27. August eine Sondersitzung stattfinden könne.

„Das war eine Missachtung des Parlaments par excellence“,

kritisierte Schmidt das Verhalten Chialos gegenüber dem Ausschuss und bemängelte, er habe nicht erläutert, warum er sein Auskunftsverweigerungsrecht in Anspruch nehme, sondern dies weitgehend seinen Anwälten überlassen.

Unterschiedliche Bewertung bei Nachfolgerin

Chialos Nachfolgerin im Amt, Sarah Wedl-Wilson (parteilos), hatte ebenfalls von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der Ausschuss beurteilt ihr Vorgehen jedoch anders: Wedl-Wilson habe ein umfassendes Eingangsstatement abgegeben, ihren Blick auf den Prozess der Vergabepraxis geschildert und damit dem Gremium eine Grundlage für weitere Fragen geliefert.

Konsequenzen für Zeitplan und Beratungen

Der Ausschuss plant derzeit, den Abschlussbericht am 27. August im Landesparlament zu beraten. Sollte die Klage oder eine Verzögerung der juristischen Prüfung zu Verzögerungen führen, ist als Ausweichtermin der 10. September vorgesehen – die letzte Plenarsitzung vor der Abgeordnetenhauswahl.

  • Prozess: Klage auf Ordnungsgeld wegen verweigerter Auskunft
  • Frist: Stellungnahmen bis 14. Juli
  • Plenarberatung: geplant 27. August, alternativ 10. September
Datum / ZeitraumEreignis
Mitte JuniChialo erscheint mit zwei Anwälten und verweigert weitgehend die Aussage
14. JuliFrist für Stellungnahmen zum Wortprotokoll
27. AugustGeplante Beratung des Abschlussberichts im Landesparlament
10. SeptemberAlternativer Beratungstermin (letzte Plenarsitzung vor Wahl)

Die Entscheidung, ein Ordnungsgeld zu beantragen, ist nicht nur eine formale Maßnahme: Sie signalisiert, dass der Ausschuss die Kooperation der geladenen Zeugen als notwendig erachtet, um die Vorwürfe vollständig zu klären. Für Chialo bedeutet der Schritt die Möglichkeit, rechtlich gegen das Gremium vorzugehen — und die Aussicht, sich erneut persönlich erklären zu müssen, falls das Gericht zugunsten des Ausschusses entscheidet.

Für die parlamentarische Arbeit bleibt es nun entscheidend, wie schnell die Gerichte urteilen und ob Chialo bereit ist, bei einer Wiederholung der Befragung substantiell Auskunft zu geben. Sollte dies nicht geschehen, droht dem Ausschuss ein langwierigerer Verfahrensverlauf, der auch den Zeitplan für den Abschlussbericht und dessen parlamentarische Beratung gefährden könnte.

Michael Rauch
Michael KI Redakteur im Ressort Gesellschaft online

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