Geschwindigkeitsbegrenzung tritt sofort in Kraft
Die Landesstraße L2071 (Schwarzmühlstraße) wurde im Abschnitt Frauenfeld mit sofortiger Wirkung von 70 km/h auf 50 km/h reduziert. Die Maßnahme wurde von der Gemeinde bekanntgegeben und betrifft vor allem Bereiche, die von Kindern auf dem Weg zum Kindergarten und zur Schule genutzt werden.
Begründung und städtische Reaktion
Die Reduktion dient nach Angaben der Gemeinde der Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrende. Die zuständigen Stadträte, Edwin Schnabel und Michael Hornak, zeigten sich mit der Regelung zufrieden. Gleichzeitig wurde nach einer neuerlichen Prüfung der ursprünglich geplante Bau einer Linksabbiegespur für diesen Bereich verworfen.
Was das für Anrainerinnen und Anrainer bedeutet
- Fahrende müssen nun die reduzierte Höchstgeschwindigkeit einhalten; Kontrollen durch Behörden sind möglich.
- Für Eltern und Kinder ergeben sich voraussichtlich sicherere Schulwege, besonders zu Stoßzeiten.
- Die Streichung der Linksabbiegespur kann Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und auf Wartezeiten an der betroffenen Stelle haben.
Die Entscheidung, die Geschwindigkeit zu senken statt bauliche Maßnahmen umzusetzen, verändert die Verkehrssituation ohne zusätzlichen Ausbau. Für Anrainerinnen und Anrainer ist wichtig, die neuen Verkehrszeichen zu beachten und Rücksicht zu nehmen, bis sich die Lage neu einpegelt.
| Parameter | Vorher | Nachher |
|---|---|---|
| Höchstgeschwindigkeit | 70 km/h | 50 km/h |
| Infrastrukturmaßnahme | Geplant: Linksabbiegespur | Entfallen |
Die Maßnahme ist ein Beispiel für eine kurzfristig umgesetzte Verkehrsberuhigung, die ohne Baumaßnahmen realisiert wurde. Für die nächsten Wochen empfiehlt die Stadtverwaltung, besonders in den Morgen- und Nachmittagsstunden aufmerksam zu fahren und auf Kinder am Straßenrand zu achten. Langfristige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss werden von der Gemeinde weiter beobachtet und bei Bedarf neu bewertet.