Die Sales & Service Aktuell GmbH hat einen bundesweiten Rückruf für den Artikel „Räucherschmelzkäse‑Zubereitung in Scheiben“ (Typ: „Schinken‑Räucher“) in der 175 g-Packung veröffentlicht. Grund sind in den betroffenen Chargen gefundene oder mögliche Fremdkörper aus rotem Kunststoff in Größen von unter 0,5 mm bis 10 mm, die beim Verschlucken eine Gesundheitsgefahr darstellen können.
Welche Produkte sind betroffen?
| Produkt | Packungsgröße | Chargennummern | Mindesthaltbarkeitsdaten | EAN |
|---|---|---|---|---|
| Räucherschmelzkäse‑Zubereitung „Schinken‑Räucher“ | 175 g | 722641, 912641, 922641 | 17.08.2026, 22.08.2026, 24.08.2026 | 4388844198166 |
Was Verbraucher jetzt tun sollten
- Verwenden Sie die betroffenen Packungen nicht.
- Bringen Sie das Produkt zurück in die Verkaufsstelle; Sie erhalten in der Regel eine Rückerstattung.
- Bei gesundheitlichen Beschwerden nach dem Verzehr suchen Sie umgehend ärztliche Hilfe.
In der Firmenmeldung heißt es, dass sich in der betroffenen Charge Kunststoffteile befinden können und eine Gesundheitsgefährdung beim Verschlucken nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden könne. Da die Mitteilung für Endverbraucher keine konkreten Angaben zum Rückgabeprozedere enthielt, empfiehlt das Unternehmen, die Ware in den jeweiligen Märkten zurückzugeben. Die Handelsunternehmen informieren Kundinnen und Kunden in den betroffenen Filialen durch Aushänge an den Kühlregalen.
Kontakt für Rückfragen
- Sales & Service Qualitätsmanagement: werktags 08:00–18:00 Uhr
- Telefon: 036875 – 5000
- E‑Mail: info@salesundservice.com
Die Warnung weist allgemein auf die Gefährlichkeit von Fremdkörpern in Lebensmitteln hin: Metall-, Glas-, Holz‑ oder Kunststoffsplitter können zu Verletzungen im Mund‑ und Rachenraum sowie zu inneren Schäden führen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die eines der genannten Mindesthaltbarkeitsdaten besitzen, werden dringend gebeten, das Produkt nicht mehr zu verzehren und es in der Verkaufsstelle zurückzugeben.
Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet der Fall vor allem: aufmerksam prüfen, betroffene Packungen separat lagern und bei Unsicherheit die Hotline des Herstellers nutzen oder den Laden kontaktieren. Händler sind angehalten, die betroffene Ware aus den Regalen zu nehmen und die Kundinnen und Kunden sichtbar zu informieren.