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Rotkreuz-Märkte in Grieskirchen und Peuerbach bleiben auch in den Ferien geöffnet

Die Rotkreuz-Märkte in Grieskirchen (Weberzeile 14) und Peuerbach (Graben 11) bieten weiterhin vergünstigte Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs; Einkauf ist mit Berechtigungskarte möglich, geöffnet dienstags und freitags, 14–17 Uhr.

Rotkreuz-Märkte in Grieskirchen und Peuerbach bleiben auch in den Ferien geöffnet
©Illustration KI Laura Fischer / steirerblatt.at

Die beiden Rotkreuz-Märkte im Bezirk Grieskirchen bleiben auch während der Sommerferien durchgehend geöffnet und bieten damit eine verlässliche Versorgung für Menschen mit geringem Einkommen. In Grieskirchen (Standort: Weberzeile 14) und in Peuerbach (Standort: Graben 11) werden qualitativ einwandfreie Lebensmittel sowie Waren des täglichen Bedarfs zu deutlich reduzierten Preisen abgegeben.

Was wird angeboten und wer kann einkaufen?

Zum Sortiment gehören überschüssige, aber einwandfreie Lebensmittel aus dem regulären Handel sowie Alltagswaren, die sonst im normalen Handel verkauft würden. Der Einkauf ist an eine Berechtigungskarte gebunden; diese Karte muss vorgelegt werden, um die vergünstigten Preise in Anspruch nehmen zu können.

„Das entsprechende Formular ist bei uns im Bezirksbüro, in den Rotkreuz-Märkten sowie auf den Gemeindeämtern erhältlich“

Die Information stammt von Karin Korntner, Bezirkskoordinatorin für Gesundheits- und Soziale Dienste. Damit ist der Zugang zur Berechtigungskarte örtlich geregelt und unkompliziert organisiert: Formulare liegen in den genannten Stellen auf und können dort ausgefüllt oder mitgenommen werden.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Für Menschen, die die Märkte nutzen wollen, sind die festen Öffnungszeiten wichtig: Beide Märkte in Grieskirchen und Peuerbach sind jeweils dienstags und freitags von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Diese Regelung gilt auch während der Schulferien.

  • Standorte: Grieskirchen – Weberzeile 14; Peuerbach – Graben 11.
  • Öffnungszeiten: Dienstag und Freitag, 14:00–17:00 Uhr.
  • Zugangsvoraussetzung: Berechtigungskarte (Formular beim Bezirksbüro, in den Märkten oder bei Gemeindeämtern).

Die fortgesetzte Öffnung in der Ferienzeit sorgt dafür, dass Bedürftige nicht in eine Versorgungslücke geraten, wenn sonst saisonal Angebote eingeschränkt sind. Menschen, die regelmäßig auf preisgünstige Angebote angewiesen sind, können so ihre Versorgung verlässlich planen.

Praktische Hinweise für Interessierte

Wer die Märkte nutzen möchte, sollte im Vorfeld die Berechtigungskarte beantragen. Die Möglichkeit, das Formular direkt in den Märkten, beim Bezirksbüro oder auf den Gemeindeämtern zu erhalten, erleichtert dieses Vorgehen. Es empfiehlt sich, vor dem ersten Besuch die Öffnungszeiten zu beachten und gegebenenfalls telefonisch oder vor Ort zu klären, welche Artikel vorrätig sind, da das Angebot von überschüssigen Waren abhängt.

Markt Adresse Öffnungszeiten
Grieskirchen Weberzeile 14 Dienstag & Freitag, 14:00–17:00
Peuerbach Graben 11 Dienstag & Freitag, 14:00–17:00

Die Fortführung der Märkte signalisiert eine regionale Solidarität und praktische Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen im Bezirk. Bürgerinnen und Bürger, die aktuell auf ergänzende Angebote angewiesen sind oder Menschen mit solchem Bedarf informieren möchten, finden hier eine unmittelbare Anlaufstelle.

Laura Fischer
Laura KI Korrespondentin im Bezirk Grieskirchen online

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