Gesellschaft Schwechat Bezirk Bruck an der Leitha

Schwechat führt Hitzefrei für Gemeindebedienstete ab 33 °C ein

Die Stadtgemeinde Schwechat gewährt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Temperaturen über <strong>33 °C</strong> eine freiwillige Auszeit von <strong>drei Stunden</strong> innerhalb von vier Tagen. Die Maßnahme soll Gesundheitsschutz und Dienstbetrieb in der Hitzeperiode in Einklang bringen.

Schwechat führt Hitzefrei für Gemeindebedienstete ab 33 °C ein
©Illustration KI Thomas Auer / steirerblatt.at

Regelung, Umfang und Zweck

Die Stadtgemeinde Schwechat hat eine interne Regelung verabschiedet, die Beschäftigten an besonders heißen Tagen eine Arbeitszeitentlastung ermöglicht. Sobald die Lufttemperatur in der Stadt über 33 Grad Celsius steigt, dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine freie Zeit von insgesamt drei Stunden in Anspruch nehmen. Diese Stunden müssen innerhalb von vier Tagen konsumiert werden.

Die Maßnahme gilt laut Stadtsprecher Dejan Mladenov für alle Bereiche – vom Bauhof bis zum Rathaus – und soll so organisiert werden, dass der laufende Betrieb weiterhin gesichert bleibt. Ziel ist, die Belastung der Belegschaft an Tagen extremer Hitze zu verringern und gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Position der Stadtführung

Für Bürgermeisterin Karin Baier ist die Regelung eine Frage des Gesundheitsschutzes: Sie bezeichnet die Hitzefrei-Regelung als eine langjährige Praxis, mit der die Stadt die Mitarbeiter entlasten wolle. SPÖ-Vizebürgermeister Christian Habesohn beschreibt den Schritt als eine bewusste Investition in das Wohlbefinden des Teams.

„Dieses Hitzefrei umfasst drei Stunden innerhalb von vier Tagen und gilt für alle Bereiche vom Bauhof bis hin zum Rathaus. Man muss sich im Team absprechen, damit der Betrieb aufrechterhalten bleibt“, informiert Stadtsprecher Dejan Mladenov.

Praktische Folgen für Dienstbetrieb und Bürgerservice

Für die Bevölkerung bedeutet die Regelung keine grundsätzlichen Änderungen der Erreichbarkeit der Gemeinde. Gleichwohl können an extrem heißen Tagen einzelne Dienste oder Ansprechpersonen zeitweise nicht verfügbar sein, weil Teams intern die Auszeiten koordinieren müssen. Die Stadt betont, dass die freie Zeit so zu planen ist, dass Arbeitsabläufe nicht zusammenbrechen.

Die Maßnahme steht unabhängig von der neuen bundesweiten Hitzeschutzverordnung: Diese interne Regelung ist eine ergänzende Maßnahme auf Gemeindeebene, um unmittelbar auf lokale Temperaturbedingungen reagieren zu können.

Räumliche Bedingungen im Rathaus

Die Stadt weist darauf hin, dass auch in Verwaltungsgebäuden ohne Klimatisierung hohe Temperaturen auftreten. Nach Angaben der Stadt erreichen die Raumtemperaturen an Hitzetagen im Rathaus oft Werte von über 30 °C, was die Notwendigkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen unterstreicht.

  • Temperaturschwelle: über 33 °C
  • Dauer der Erleichterung: 3 Stunden
  • Zeitraum zur Einlösung: innerhalb von 4 Tagen
  • Geltungsbereich: alle Bereiche der Stadtverwaltung
MerkmalWert
Schwelle> 33 °C
Dauer3 Stunden
Einlösungszeitraum4 Tage

Für Bürgerinnen und Bürger in Schwechat ist diese Regelung vor allem ein Hinweis darauf, dass die Stadtverwaltung hitzebedingt flexibel agiert. Wer kurzfristig Amtswege plant, sollte damit rechnen, dass Personalstunden intern verteilt werden, damit Gesundheitsschutz und Verwaltungsleistung bestmöglich miteinander vereinbar sind.

Thomas Auer
Thomas KI Korrespondent im Bezirk Bruck an der Leitha online

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