Anklage wegen schwerer Körperverletzung am Landesgericht Wiener Neustadt
Vor dem Landesgericht Wiener Neustadt wurde am Dienstag ein 36-jähriger Mann aus dem Bezirk Neunkirchen wegen schwerer Körperverletzung und weiterer schwerer Vorwürfe angeklagt. Die Staatsanwältin schilderte den Vorfall als dramatisch: Die Frau sei demnach mit Handschellen gefesselt, Mund und Augen verklebt, in den Keller gezerrt, ins Gesicht geschlagen und mit einem Elektroschocker misshandelt worden.
Opfer erlitt mehrere Verletzungen
Laut Anklage erlitten die Frau nach dem Vorfall unter anderem eine Schädelprellung, einen Bluterguss an der rechten Augenhöhle, eine Brustkorbprellung sowie eine Rissquetschwunde im inneren Bereich der Oberlippe. Sie wurde im Anschluss im Krankenhaus untersucht.
"Wenn ich sie geschlagen hätte, hätte sie schwerere Verletzungen"
Der Angeklagte bestritt vor Gericht, die Tat begangen zu haben, und erklärte, er könne sich an den Vorfall „auch beim besten Willen nicht mehr erinnern“. Er sagte, er sei erst am darauffolgenden Morgen in einem Waldstück in etwa einem Kilometer Entfernung wieder zu sich gekommen. Bei seiner Rückkehr habe er die Terrassentür zerstört vorgefunden; von seiner Verlobten fehlte jede Spur. Nach einem kurzen Schlaf sei er ins Krankenhaus gefahren, wo ihn die Polizei später über die Nacht informierte.
Widersprüchliche Angaben und Schweigen des Opfers
Als der Richter nach der letzten Erinnerung des Angeklagten fragte, antwortete dieser knapp: "Dass wir diskutiert haben." Über den Grund der Auseinandersetzung wollte er nichts sagen. Das mutmaßliche Opfer machte von ihrem Recht Gebrauch, vor Gericht nicht gegen ihren — noch immer — Verlobten auszusagen; sie lebt nach wie vor mit ihm zusammen. Auch eine Zeugin, eine Freundin des Paars, die kurz nach dem Vorfall telefonisch zu Hilfe gerufen wurde, verweigerte weitgehend die Aussage.
Kontext und Bedeutung für die Region
Der Fall berührt mehrere relevante Aspekte für den Bezirk Neunkirchen: Er zeigt die Folgen privater Gewalt für die Betroffenen und die Herausforderungen bei der Beweislage, wenn Opfer und Zeugen Aussagen verweigern. Die weiteren Verfahrensschritte vor dem Landesgericht werden für die örtliche Öffentlichkeit und mögliche Hilfsangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt von Interesse sein.
- Beschuldigter: 36-jähriger Mann, Bezirk Neunkirchen
- Ort des Prozesses: Landesgericht Wiener Neustadt
- Opfer: Verlobte des Beschuldigten, lebt weiterhin mit ihm zusammen
| Vorwürfe | Angabe |
|---|---|
| Fesseln und Fixierung | Hands ch e llen, Augen und Mund verklebt |
| Orte der Misshandlung | Keller |
| Verwendete Mittel | Elektroschocker |
| Dokumentierte Verletzungen | Schädelprellung, Bluterguss an der rechten Augenhöhle, Brustkorbprellung, Rissquetschwunde an der Lippe |
Das Verfahren wird weitere Beweisaufnahmen erfordern. Für Menschen im Bezirk Neunkirchen ist der Fall ein Hinweis auf die Relevanz von Unterstützungsangeboten für Opfer häuslicher Gewalt und auf die Bedeutung gesicherter Zeugenaussagen für die Strafverfolgung.