Der Alpenverein und andere alpine Organisationen sehen sich zunehmend mit einem Mangel an Hüttenwirten konfrontiert. In Kärnten betreiben diese Vereine 80 bewirtschaftete Hütten, von denen fast die Hälfte als Schutzhütten im hochalpinen Bereich geführt werden. Die Suche nach geeigneten Pächterinnen und Pächtern ist seit Jahren schwierig, was in einzelnen Fällen zu leerstehenden Hütten und zu Konflikten mit der Offenhaltepflicht geführt hat.
Leerstand und Kündigungen wegen Offenhaltepflicht
Der Vorstand des Alpenvereins Wolfsberg, Helmut Sumper, berichtet, dass die Wolfsberger Hütte zeitweise unbesetzt war. Pächter kündigten, weil sie die in der Kategorie der Schutzhütten vorgesehenen Pflichten nicht mehr erfüllen konnten. Konkret gilt für Schutzhütten der Kategorie 1 eine Offenhaltepflicht von mindestens drei Monaten, in denen eine Besetzung erforderlich ist — sonst kommt es zu Beschwerden, wenn die Hütte verschlossen vorgefunden wird.
Praxisbeispiel: Übernahme nach leerer Saison
Bis Mai stand die Wolfsberger Hütte eine Saison lang leer; mit Beginn der Sommersaison übernahm die Familie Ertl die Bewirtschaftung. Pächter Roland Ertl beschreibt die Hütte als „großartig aufgestellt“: Technik und Größe seien gut abgestimmt, sodass Ressourcen effektiv genutzt werden könnten. Solche Beispiele zeigen, dass gut eingerichtete Hütten für Bewerber attraktiv sind — dennoch bleibt die Gesamtlage angespannt.
Arbeitsbedingungen und Realität des Hüttenwirts
Die praktische Arbeit einer Hüttenbewirtin oder eines Hüttenwirts wird als sehr anspruchsvoll geschildert. Der jüngst debütierende Hüttenwirt Gottfried Hiebler auf der Klagenfurter Hütte betonte die körperliche und organisatorische Härte dieses Berufsstandes. In seinen Worten:
„Viele Leute, glaube ich, sind sich nicht bewusst, welche Arbeit dahinter steckt. ... Aber die Realität ist, dass es ein beinharter Job ist, ein Knochenjob.“
Solche Aussagen weisen darauf hin, dass neben formalen Anforderungen auch die Belastbarkeit und Vielseitigkeit der Bewerberinnen und Bewerber eine zentrale Rolle spielen.
Folgen für Tourismus und Bergsport
Leere Hütten oder unregelmäßige Öffnungszeiten haben Auswirkungen auf Besucherinnen und Besucher in höheren Lagen: Sie beeinträchtigen die Verfügbarkeit von Unterkunft und Verpflegung, erhöhen im Notfall die Anforderungen an Rettungsdienste und können die Attraktivität höher gelegener Urlaubsziele mindern. Die angesprochene Offenhaltepflicht zielt zwar auf Sicherheit und Verlässlichkeit ab, stellt die Betreiberinnen und Betreiber aber vor zusätzliche organisatorische Hürden.
- 80 bewirtschaftete Hütten in Kärnten
- Nahezu 50% dieser Hütten sind Schutzhütten im hochalpinen Bereich
- 3 Monate Offenhaltepflicht für Schutzhütten Kategorie 1
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Anzahl bewirtschafteter Hütten (Kärnten) | 80 |
| Anteils Schutzhütten (hochalpin) | fast 50% |
| Offenhaltepflicht | mindestens 3 Monate |
Die beschriebenen Probleme sind bisher vor allem in einzelnen Hütten sichtbar, doch sie stehen beispielhaft für größere strukturelle Herausforderungen. Gelingt es nicht, ausreichend qualifizierte und belastbare Pächterinnen und Pächter zu finden, drohen längerfristige Lücken in der Versorgung der Berggäste und zusätzliche Belastungen für die Vereine. Eine gezielte Diskussion über Arbeitsbedingungen, Personalsuche und mögliche Unterstützungsmaßnahmen könnte hier helfen, die Versorgung in den Bergen nachhaltig zu sichern.