Wer in Deutschland eine Heizung ersetzt, steht künftig vor anderen Regeln — doch wie stark sich diese auf Klima, Kosten und Versorgung auswirken, ist offen. Am 29. Juli ist das nunmehr als Gebäudemodernisierungsgesetz bezeichnete Gesetz nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat damit Regelungen geschaffen, deren konkrete Klimawirkung laut eigener Angabe noch nicht abgeschätzt wurde.
Was ändert sich für Haushalte und Wärmeversorgung
Die bislang geltende Forderung, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen müssen, entfällt. Stattdessen ist eine gestaffelte Bio-Quote für fossile Heizungen in Bestandsgebäuden vorgesehen. Das bedeutet konkret:
- Einführung einer Bio-Treppe für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen.
- Schrittweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Brennstoffe bis 2040.
- Die ursprüngliche Vorgabe, Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen zu betreiben, wurde gestrichen.
„Eine Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes benötigt noch Zeit.“
Dieses Statement des Bundeswirtschaftsministeriums, mitgeteilt auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Alaa Alhamwi, bringt das Dilemma auf den Punkt: Gesetzesrealität vor wissenschaftlicher oder datenbasierter Folgenabschätzung.
Die Wette auf Bioöl, Biomethan und Wasserstoff
Die Wirkung des Gesetzes hängt maßgeblich davon ab, wieviel und welche Art von biogenen Brennstoffen und synthetischen Gasen künftig verfügbar sind. Entscheidend sind Verfügbarkeit, Preisentwicklung und Konkurrenznutzung in Industrie, Luftfahrt und Schifffahrt. Das birgt Risiken:
- Unsicherheit über Menge und Kosten der benötigten Brennstoffe.
- Wettbewerb um knappe klimaneutrale Energieträger.
- Rechtliche Angriffsflächen wegen fehlender Folgenabschätzung.
Tabelle: Geplante Anteile erneuerbarer Brennstoffe
| Jahr | Vorgesehener Anteil erneuerbarer Brennstoffe |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Die Bundesregierung hat angekündigt, bis zum 1. Dezember 2026 einen Entwurf für eine Quote für Grüngas und Grünheizöl vorzulegen. Erst diese Regelung soll Anbieter verpflichten, die bis 2045 verkauften Brennstoffe klimaneutral zu stellen — ein Versprechen, dessen konkrete Ausgestaltung und rechtliche Robustheit noch offen sind.
Politisch ist das Vorgehen risikobehaftet: Entscheidungen mit langfristiger Wirkung werden getroffen, obwohl zentrale Wirkungsfragen ungeklärt bleiben. Juristisch kann genau diese Lücke von Gegnern des Gesetzes aufgegriffen werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das zunächst Unsicherheit über künftige Kosten und verfügbare Technik — und für die Branche eine Wette auf einen Markt, dessen Entwicklung derzeit kaum verlässlich prognostizierbar ist.