Am 27. August beginnt vor einem Schwurgericht in Wien der Prozess gegen den Mann, der beschuldigt wird, Jennifer Scharinger im Jahr 2018 getötet und deren Leiche verscharrt zu haben. Die Anklage lautet auf Mord; die Staatsanwaltschaft fordert zudem die Unterbringung des Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Ermittlungen und Geständnis
Die 21-Jährige war seit Jänner 2018 vermisst gemeldet worden, nachdem sie sich von ihrem Lebensgefährten getrennt hatte. Zunächst wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den heute Angeklagten 2019 eingestellt. Im Dezember 2025 legte er ein Geständnis ab und führte die Polizei zum Fundort der sterblichen Überreste. In der Folge wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen und die Anklage erhoben.
Psychiatrisches Gutachten und Risikoabwägung
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Beschuldigten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Die Gutachter gehen demnach davon aus, dass bei einer möglichen Entlassung ohne begleitende therapeutische Maßnahmen das Risiko besteht, dass der Mann erneut schwere Straftaten begeht. Vor diesem Hintergrund beantragt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung.
Die Ermittler bezeichneten das Verschwinden der Frau damals als unter "bedenklichen Umständen" erfolgt.
Tatort und Ablauf
Nach den bisherigen Angaben wurde die Leiche zunächst im Bereich von Großweikersdorf im Bezirk Tulln abgelegt. Erst im März desselben Jahres seien die sterblichen Überreste an einen endgültigen Ablageort in der Nähe des Truppenübungsplatzes Allentsteig im Bezirk Zwettl verbracht worden, wo sie schließlich nach dem Geständnis entdeckt wurden.
- Verfahrensbeginn: 27. August (Schwurgericht, Wien)
- Tatzeitpunkt: 2018 (Vermisstenmeldung seit Jänner 2018)
- Geständnis: Dezember 2025; Führte Polizei zum Leichenfund
- Psychiatrisches Ergebnis: kombinierte Persönlichkeitsstörung; Antrag auf forensische Unterbringung
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Anklage | Mord |
| Prozesstermin | 27. August |
| Potentielle Rechtsfolgen | 10–20 Jahre oder lebenslange Haft (vor einem Schwurgericht möglich) |
Vor einem Schwurgericht drohen dem Angeklagten im Fall einer Verurteilung erhebliche Freiheitsstrafen bis hin zu einer lebenslangen Unterbringung. Die konkrete Strafzumessung ist Aufgabe des Gerichts; die Staatsanwaltschaft hat zudem die Sicherungsmaßnahme der forensischen Unterbringung beantragt.
Der Fall hatte 2025 eine neue Wendung genommen, nachdem der Beschuldigte in einem Chat detaillierte Ausführungen darüber gemacht haben soll, wie er sich einer Leiche entledigen würde, ohne Spuren zu hinterlassen. Dieses Verhalten führte dazu, dass die Ermittlungen wieder intensiviert wurden und der Mann schließlich ins Visier der Strafverfolgungsbehörden rückte.
Das Gerichtsverfahren wird voraussichtlich auch die Fragen nach der Beweislage, dem zeitlichen Ablauf der mutmaßlichen Tötung und der Rolle der früheren Ermittlungen behandeln. Insbesondere die Einschätzung der Gefährlichkeit durch psychiatrische Experten dürfte für das weitere Verfahren von großer Bedeutung sein.