Das Anrufsammeltaxi „Bezirk Korneuburg mobil“ hat mit Ende Juni seinen Betrieb eingestellt. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg hat in der Folge entschieden, die bisherigen Budgetmittel nicht zurückzustellen, sondern als Übergangslösung zur Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen.
Wer erhält Unterstützung und wieviel?
Ab Juli können Personen mit Mobilitätseinschränkung sowie Pflegebedürftige ab Pflegestufe 2 finanzielle Hilfe bei Fahrten mit regulären Taxis in Anspruch nehmen. Die Stadt stellt dabei eine Beteiligung an den Fahrtkosten zur Verfügung:
- Leistungsumfang: Die Stadtgemeinde übernimmt die Hälfte der anfallenden Fahrtkosten.
- Begrenzung: Gilt für maximal zweimal zwei Fahrten pro Person und Woche.
„Die Stadtgemeinde übernimmt die Hälfte der anfallenden Fahrtkosten für maximal zweimal zwei Fahrten pro Person und Woche.“
Testphase und langfristige Perspektive
Die Transportgutscheine werden derzeit als Testmodell eingesetzt. Die Erkenntnisse aus dieser Phase sollen in ein langlebigeres Fördermodell einfließen. Formal dient diese Maßnahme dazu, die Versorgung mit Mobilität für Bedürftige zu sichern, bis das größere regionale Verkehrskonzept umgesetzt wird.
Grund für die vorläufige Lösung: Verzögerung des Großprojekts
Ursprünglich war vorgesehen, das bestehende Sammeltaxi-Angebot in das neue, großräumige Verkehrssystem „Weinviertel West“ zu integrieren. Dieses System soll Bus, Bahn und Sammeltaxis zu einem abgestimmten Angebot verknüpfen. Der Start dieses Gesamtangebotes wurde jedoch verschoben: Das Land Niederösterreich teilte bereits im März mit, dass der Betriebsstart nunmehr für das Jahr 2027 geplant ist. Als Grund wurde ein verzögerter Vergabeprozess infolge des Einspruchs eines unterlegenen Bieters angegeben.
Konkrete Bedeutung für betroffene Haushalte
Für viele ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen im Bezirk bedeutet das Auslaufen des Anrufsammeltaxis eine Umstellung: Statt eines speziell eingerichteten Rufsystems stehen nun die regulären Taxis für einzelne Fahrten zur Verfügung—mit finanzieller Unterstützung durch die Stadt. Entscheidend ist, dass die Hilfe kontingentiert ist; regelmäßige, häufige Taxifahrten können dadurch nur eingeschränkt gedeckt werden. Die Testphase wird zeigen, ob die getroffene Regelung den praktischen Bedarf ausreichend abdeckt oder nachgebessert werden muss.
| Zielgruppe | Art der Unterstützung | Umfang |
|---|---|---|
| Pflegebedürftige (ab Pflegestufe 2) | Kostenbeteiligung bei regulären Taxifahrten | 50 % der Kosten, max. zweimal zwei Fahrten pro Person/Woche |
| Personen mit Mobilitätseinschränkung | Kostenbeteiligung bei regulären Taxifahrten | 50 % der Kosten, max. zweimal zwei Fahrten pro Person/Woche |
Die Stadtregierung betont, dass diese Regelung lediglich die Zeit bis zur Umsetzung des regionalen Verkehrssystems überbrücken soll. Für Betroffene bleibt wichtig, wie die praktische Abwicklung der Gutscheine erfolgt (Antragsverfahren, Nachweis der Berechtigung, Abrechnung mit Taxibetrieben). Hierzu sind in den nächsten Wochen detaillierte Informationen seitens der Stadtgemeinde zu erwarten.
Für Anrainerinnen und Anrainer bleibt die Situation ein Beispiel dafür, wie kommunale Mittel kurzfristig umgelenkt werden, wenn größere Projekte sich verzögern. Ob die Transportgutscheine langfristig als ergänzende Maßnahme sinnvoll sind, wird die Auswertung der Testphase zeigen.