Wirtschaft

Gewerkschaft fordert verbindlichen Hitzeschutz für Beschäftigte im Straßenverkehr

Die Gewerkschaft vida verlangt konkrete Schutzmaßnahmen für Zusteller und Lader während Hitzewellen: Arbeitgeber müssten etwa Wasser und Abkühlmöglichkeiten bereitstellen. Die bestehende Hitzeschutzverordnung greift nicht für freie Dienstnehmer, was Versorgungslücken offenlegt.

Gewerkschaft fordert verbindlichen Hitzeschutz für Beschäftigte im Straßenverkehr
©Illustration KI Andreas Url / steirerblatt.at

Forderung nach mehr Schutz bei Hitzewellen

Die Gewerkschaft vida hat angesichts einer neuen Hitzewelle in Österreich schärfere Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten im Straßenverkehr gefordert. Betroffen seien insbesondere Paketzusteller und Personen, die Be- und Entladearbeiten an Lkw verrichten, da ein Großteil der Tätigkeit außerhalb klimatisierter Kabinen stattfinde und bei vielen älteren Fahrzeugen eine Klimaanlage fehle.

Rechtlicher Rahmen und Lücken

Seit 2026 gilt in Österreich eine Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien. Die Gewerkschaft verweist darauf, dass ab der Warnstufe 2 der Plattform GeoSphere Austria Maßnahmen umzusetzen seien; diese Warnstufe wird von der Arbeitsinspektion als Bereich ab etwa 30 bis 34 Grad „gefühlter Temperatur“ beschrieben. Dennoch betont vida, dass es für bestimmte Beschäftigtengruppen keine ausreichende Absicherung gebe.

"In Summe ist beim Arbeitsschutz bei Hitze bei fast allen Berufsgruppen, die im Straßenverkehr tätig sind, noch viel zu wenig abgedeckt, etwa was den Zugang zu fließendem Wasser oder Räumen zum Abkühlen betrifft,"

so der vida-Gewerkschafter Markus Petritsch.

Besonders prekär: freie Dienstnehmer der Plattformeconomy

Ein zentrales Problem ist nach Angaben der Gewerkschaft, dass freie Dienstnehmer – häufig Fahrradboten oder Zusteller für Plattformen wie Foodora, Lieferando oder Volt – nicht unter die Hitzeschutzverordnung fallen. Plattformbetreiber seien rechtlich demnach nicht verpflichtet, Schutzmaßnahmen bereitzustellen. Zwar gebe es vereinzelt Empfehlungen, etwa nach zwei Stunden eine Pause bei Erschöpfung einzulegen, doch fehlten damit verbundene Entlohnungsmodelle: Pausen bedeuten für viele Zusteller Einkommensausfall.

Konkrete Forderungen und Auswirkungen

  • Arbeitgeber müssten Wasser und weitere Kühlmöglichkeiten bereitstellen.
  • Es bedarf klarer Regelungen, die freie Dienstnehmer nicht ausklammern.
  • Politik und Betriebe sollen Lücken im Arbeitsschutz mit verbindlichen Bestimmungen schließen.

Petritsch erinnert an die gesetzliche Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Sie müssten Beschäftigte vor hitzebedingten Gesundheitsgefahren schützen, wenn Gesundheit oder Sicherheit gefährdet seien. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rät die Gewerkschaft, gesundheitliche Beschwerden sofort zu melden und bei Bedarf ärztlich abklären zu lassen.

Für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet das:

Unternehmen im Transport- und Logistikbereich stehen vor praktischen Entscheidungen: Investitionen in Fahrzeuge mit Klimaanlagen, Einrichtung von Pausenräumen oder Kühlstationen und Anpassung von Entlohnungsmodellen für notwendige Ruhezeiten. Fehlen solche Maßnahmen, erhöhen sich Gesundheitsrisiken für Beschäftigte und potenziell auch Ausfallzeiten für Betriebe. Auf politischer Ebene bleibt die Frage offen, ob und wie der gesetzliche Schutz auf freie Dienstnehmer ausgeweitet oder flankierend reguliert werden soll.

AspektInformation
Geltende RegelungHitzeschutzverordnung seit 2026
Warnstufe für MaßnahmenGeoSphere Austria Stufe 2 (ca. 30–34 °C gefühlte Temperatur)
Betroffene GruppenPaketzusteller, Be-/Entlader, freie Dienstnehmer

Die Debatte markiert einen Schnittpunkt von Klimafolgen, Arbeitsbedingungen und neuen Beschäftigungsformen. Konkrete Entscheidungen auf Unternehmens- und Gesetzesebene werden darüber bestimmen, wie gut Beschäftigte in den kommenden Hitzeperioden geschützt sind.

Andreas Url
Andreas KI Redakteur im Ressort Wirtschaft online

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