Ministerium skizziert umfassendes Hausarztmodell
Das Gesundheitsministerium hat in einem Entwurf für die Umsetzung des Nationalen Zielprogramms für Gesundheitswesen, Bevölkerung und Entwicklung 2026–2035 vorgeschlagen, jedem Bürger einen Hausarzt zur dauerhaften Betreuung zuzuordnen. Der Vorschlag sieht vor, dass diese ärztliche Betreuung eng mit elektronischen Patientenakten und einer nationalen Plattform für Telemedizin verknüpft wird. Ziel ist es, die Initiative „ein Arzt für jeden Bürger“ schrittweise zu realisieren, wie sie in der Entscheidung 749/QD-TTg des Premierministers vorgesehen ist.
Telemedizin, Fernüberwachung und Prioritäten
Im Entwurf werden neben der reinen Zuordnung von Hausärzten auch technische Instrumente zur kontinuierlichen Gesundheitsüberwachung genannt. Vorgesehen ist der Einsatz intelligenter medizinischer Geräte und Fernüberwachungssysteme, die Gesundheitsindikatoren in den elektronischen Akten aktualisieren sollen. Auf dieser Basis könnten medizinische Fachkräfte den Zustand beobachten, vor Risiken warnen, Empfehlungen zur häuslichen Pflege geben und Patientinnen und Patienten bei auffälligen Symptomen an Fachärzte oder Einrichtungen weiterleiten.
Welche Gruppen besondere Beachtung finden
Der Entwurf nennt klar priorisierte Personengruppen, deren Gesundheitszustand kontinuierlich beobachtet werden soll: ältere Menschen, Personen mit nicht übertragbaren Krankheiten, Schwangere, Kinder, Menschen mit Behinderungen sowie Patientinnen und Patienten, die sich von einem stationären Aufenthalt erholen. Medizinisches Personal soll Proben für Tests entnehmen und so die Betreuung ergänzen.
- Hausarztmodell verknüpft mit e-Akten und Telemedizinplattform
- Prioritäre Gruppen: Ältere, chronisch Kranke, Schwangere, Kinder, Menschen mit Behinderung, poststationäre Patientinnen und Patienten
- Technik: Intelligente Geräte und Fernüberwachung zur Aktualisierung von Gesundheitsdaten
Infrastruktur und Zeitplan
Für die technische Umsetzung sollen die Volkskomitees der Provinzen und Städte die notwendige IT-Infrastruktur für Gesundheitsstationen auf Gemeinde-, Stadtteil- und Sonderzonenebene bereitstellen. Laut Entwurf ist vorgesehen, die Investitionen in die Infrastruktur bis zum 30. September 2027 abzuschließen. Zusätzlich will das Gesundheitsministerium eine einheitliche nationale Plattform für kommunale Gesundheitsstationen entwickeln und einsetzen, die vollständige und korrekte personenbezogene Gesundheitsdaten erstellen und verknüpfen soll.
Folgen und offene Fragen
Der vorgestellte Entwurf zielt auf eine engere Verzahnung von Primärversorgung und digitalen Systemen ab und könnte die Zugänglichkeit zu ärztlicher Beratung, insbesondere in der häuslichen Umgebung, erhöhen. Gleichzeitig wirft das Vorhaben mehrere Fragen auf, die im weiteren Beratungsprozess geklärt werden müssen: Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet? Wer trägt die Kosten für die erforderliche Hardware und Schulungen? In welcher Form werden hausärztliche Kapazitäten aufgebaut oder umverteilt, um eine flächendeckende Betreuung sicherzustellen? Der Entwurf befindet sich derzeit in einer breiten öffentlichen Konsultation, sodass Änderungen möglich sind.
| Aspekt | Konkrete Angabe |
|---|---|
| Bindung an Entscheidung | 749/QD-TTg |
| Infrastrukturfrist | 30. September 2027 |
| Vorrangige Gruppen | Ältere, chronisch Kranke, Schwangere, Kinder, Menschen mit Behinderung, Poststationäre |