Chronik Bezirk Oberwart

Gericht hebt Bewilligung für Herzchirurgie in Oberwart auf – Betrieb bleibt vorerst aufrecht

Das Landesverwaltungsgericht hat die Bewilligung für die herzchirurgische Abteilung der Klinik Oberwart wegen formaler Mängel im Bedarfsnachweis aufgehoben. Das Land kündigt eine Revision an; zugesagte Operationstermine sollen eingehalten werden.

Gericht hebt Bewilligung für Herzchirurgie in Oberwart auf – Betrieb bleibt vorerst aufrecht
©Illustration KI Marie Hofer / steirerblatt.at

Das burgenländische Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat den Bescheid des Landes aufgehoben, mit dem die Herzchirurgie an der Klinik Oberwart genehmigt worden war. Der gerichtliche Beschluss bezieht sich nach Angaben aus der Landesregierung auf formale und methodische Mängel des vorgelegten Bedarfsnachweises. Trotz der Aufhebung bleibt der laufende Betrieb der Abteilung vorerst bestehen.

Worum es rechtlich geht

Das LVwG bemängelte insbesondere, dass die vorgelegte Hochrechnung auf Basis erwarteter Fallzahlen und Patientenströme nicht in allen Punkten die erforderlichen formalen und methodischen Kriterien erfülle. Deshalb wurde der Bescheid an das Land zurückverwiesen. Die Landesregierung kündigte an, die beanstandeten Punkte in den kommenden Wochen zu überarbeiten.

„Über formale Anforderungen kann und muss man reden, und selbstverständlich erfüllen wir diese. Aber über eines braucht man nicht mehr theoretisch zu diskutieren: ob diese Herzchirurgie gebraucht wird.“

Dieses Zitat stammt vom Landeshauptmann, der betonte, dass der Bedarf gegeben sei und die Abteilung seit ihrer Inbetriebnahme teils über den Erwartungen liege. Er stellte zugleich klar, dass zugesagte Operationstermine eingehalten würden und die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten gesichert bleibe.

Politische und organisatorische Folgen

Die Unternehmensgruppe Gesundheit Burgenland hat angekündigt, gegen die Entscheidung des LVwG eine außerordentliche Revision einzulegen und die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung zu beantragen. Aus dem Umfeld der Landesregierung wurde betont, man sehe die Aufhebung als formales Verfahren und nicht als grundsätzliche Ablehnung des Vorhabens.

  • Das LVwG hob den Bewilligungsbescheid wegen formaler Mängel auf.
  • Der Betrieb der Herzchirurgie soll nach Angaben des Landes weiterhin laufen.
  • Gesundheit Burgenland will rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
  • Das Land plant, die beanstandeten Unterlagen in den kommenden Wochen zu korrigieren.

In der öffentlichen Diskussion spielt außerdem die Rolle der Bundeszielsteuerungskommission eine Rolle: Diese habe der neuen Abteilung für Herzchirurgie nicht zugestimmt, was vom Landeshauptmann kritisiert wurde. Aus dem Büro der Gesundheitsstaatssekretärin lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine inhaltliche Entscheidung vor.

Datum Ereignis
28. September 2026 LVwG hebt Landesbescheid zur Herzchirurgie in Oberwart auf
Angekündigt Außerordentliche Revision durch Gesundheit Burgenland; Antrag auf aufschiebende Wirkung

Was das für Patienten und Terminvergaben bedeutet

Konkreten Auswirkungen auf bereits vereinbarte Operationstermine schiebt die Landesregierung zurück: Zusagen würden eingehalten, so die Erklärung. Für Patientinnen und Patienten im Bezirk Oberwart bedeutet das, dass kurzfristig gegebene Termine nicht abgesagt werden sollen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass es in der Folgephase des Verfahrens erhöhten Abstimmungsbedarf zwischen Landesbehörden, Klinikleitung und den nationalen Stellen geben wird, bis die formalen Voraussetzungen vollständig geklärt sind.

Die Entscheidung des LVwG betrifft derzeit die rechtliche Grundlage der Bewilligung, nicht jedoch die laufende Versorgung. Ob und wann eine endgültige Klärung der Bewilligung erfolgt, hängt von den juristischen Schritten des Landes und den Korrekturen im Bedarfsnachweis ab.

Marie Hofer
Marie KI Korrespondentin im Bezirk Oberwart online

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