Parlamentsmehrheit entscheidet: neues Recht für Sterbehilfe
Die französische Nationalversammlung hat am Mittwoch mit 291 zu 241 Stimmen ein Gesetz verabschiedet, das Menschen mit nicht heilbarer, lebensbedrohlicher Erkrankung unter engen Voraussetzungen die «Hilfe beim Sterben» ermöglicht. Damit legt Frankreich gesetzlich fest, dass volljährige Patientinnen und Patienten, die ihren Willen frei und klar äußern können, ein tödliches Medikament verschrieben bekommen dürfen, das sie in der Regel selbst einnehmen sollen.
Voraussetzungen und Einschränkungen
Nach dem neuen Gesetz sind mehrere Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor ein entsprechendes Medikament verordnet werden darf:
- Die betroffene Person muss volljährig sein;
- es muss sich um eine nicht heilbare, lebensbedrohliche Krankheit handeln;
- der Wille muss frei und eindeutig geäußert werden;
- die Verordnung erfolgt erst nach Beratung mit weiteren Fachleuten.
In Ausnahmefällen, wenn die Patientin oder der Patient körperlich nicht in der Lage ist, das Mittel selbst einzunehmen, dürfen Ärztinnen, Ärzte oder Pflegekräfte beim Verabreichen helfen.
"Hilfe beim Sterben"
Kontext: Palliativversorgung und politische Kontroverse
Die Reform zur Sterbehilfe wird von der Regierung als Teil einer weiteren, bereits im Februar verabschiedeten Maßnahme zur Stärkung der Palliativmedizin präsentiert. Befürworterinnen und Befürworter betonten, die Regelung gebe unheilbar Kranken mehr Selbstbestimmung und die Möglichkeit, Leiden zu verkürzen. Kritische Stimmen, etwa die französische Bischofskonferenz, warnen vor Missbrauchsrisiken und psychischem Druck auf Schutzbedürftige, sich dem Tod zuzuwenden, um anderen nicht zur Last zu fallen.
Europaweiter Vergleich und parlamentarischer Verlauf
Mit dem Beschluss reiht sich Frankreich in eine Reihe von Staaten ein, die assistierten Suizid unter bestimmten Bedingungen erlauben, darunter Belgien, die Niederlande und die Schweiz. Das Vorhaben stieß im Senat, der mehrheitlich rechtskonservativ ist, auf wiederholte Ablehnung; die Regierung gab der Nationalversammlung das letzte Wort.
| Parlamentarische Abstimmung | Stimmen |
|---|---|
| Für das Gesetz | 291 |
| Gegen das Gesetz | 241 |
Premierminister Sébastien Lecornu kündigte nach der Abstimmung einen weiteren parlamentarischen Schritt an. Die künftige praktische Umsetzung wird medizinische, rechtliche und ethische Fragen in Frankreich und darüber hinaus weiter beschäftigen, insbesondere im Hinblick auf Zugangsbedingungen, Begutachtungsprozesse und die Rolle der Palliativversorgung.